29.03.2022 - 6 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...

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Wortprotokoll

  • Herr Knoll erkundigt sich, ob die Dorfteichsanierung Schmachthagen und Mauersanierung im Haushalt aufgenommen wurden. Diese Maßnahmen sollten auch weiterhin verfolgt werden.
    BM: Diese Maßnahmen werden auch weiter verfolgt. Die Möglichkeiten für eine Förderung müssen geprüft werden.
    Das Bauamt erhält die Aufgabe zu prüfen, wie weit die Stützwand ist, was muss dort gemacht werden und welche Kosten kommen auf die Gemeinde zu.
     
  • Herr Knoll erkundigt sich außerdem nach dem Hochwasserschutz in Mallentin.
    Der BM erklärt, dass es um den Teich bei Fam. Wigger geht. Der Ablauf ist beschädigt. Mängel konnten festgestellt werden.
     
  • Herr Knoll bittet um eine Information zu den Erträgen und Aufwand zum Ergebnishaushalt, insbesondere der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten.
    Frau Stoffregen erklärt den Sachverhalt, die Gemeinde hat Zuwendungen erhalten, die gesondert dargestellt werden müssen.

 

  • Herr Knoll erkundigt sich, warum die Schlüsselzuweisungen so stark variieren, die Amts- und Kreisumlage hingegen sind konstant.
    Frau Stoffregen erklärt, dass sich die Schlüsselzuweisungen nach der Steuerkraft der Gemeinde richten.

 

  • Die Fragen von Frau Prien nach dem B-Plan Gostorf und die Stühle in der Küche im Gemeindehaus in Mallentin konnten durch den BM beantwortet werden.
     
  • Frau Prien möchte für den Haushaltsrest bei „Spielplätzen“ eine Wippe für den Spielplatz in Roxin anschaffen.
    Der BM muss vorher prüfen, ob noch eine geeignete Fläche frei ist.

 

  • Auf die Frage von Herrn Wartmann zur Tilgung der Kommunalhalle antwortet Frau Stoffregen, dass die Kommunalhalle 2 Jahre tilgungsfrei ist.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2022 und 2023.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Jahre 2022 und 2023 aufgestellt.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

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Anlagen zur Vorlage