17.03.2022 - 14 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfah...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt dem beiliegenden Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gem. § 12 BauGB in der Ortslage Waldeck zu zustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

        davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Es wird die Eröffnung eines B-Plan-Verfahrens beantragt.
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt nicht innerhalb eines Bebauungsplanes und ist im Flächennutzungsplan als „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.
Zur Realisierung der Vorstellungen des Vorhabenträgers ist eine neue Überplanung der Fläche durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 12 BauGB erforderlich.
Die Übernahme aller anfallenden Kosten wurde zugesichert.

Auf der Grundlage des § 12 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
 

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Anlagen zur Vorlage