17.03.2022 - 8 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2019

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Wortprotokoll

Zu diesem TOP übernimmt der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Christian Baumann die Versammlungsleitung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2019.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

        davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2022 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.