17.03.2022 - 7 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

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Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert die nachfolgenden Tagesordnungspunkte zusammenfassend.

Zu den Jahresabschlüssen wird auf die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz eingegangen. In 2019 sah es so aus, dass die Gemeinde im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag von über 500.000 € erwirtschaftet, höher als ursprünglich geplant. Problematisch gestalten sich hier die negativen Vorträge aus dem Vorjahr, so dass die Summe letztlich bei 2,7 Millionen Euro zum Jahresende liegt. Die Ursachen hierfür liegen u. a. bei den erheblichen Mindererträgen bei der Gewerbesteuer (Halbierung zum Vorjahr), der gestiegenen Kreis- sowie Amtsumlage. Die Gemeinde hat versucht, mit Einsparungen in den Aufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen dagegenzusteuern.

Für den Haushaltsausgleich ist es wichtig, wie sich das laufende Geschäft gestaltet. Der Saldo aus dem laufenden Geschäft beträgt ohne Investitionen und Kredittilgungen minus 1,8 Millionen €.

Der Eigenanteil der Gemeinde an den investiven Maßnahmen, die 1,3 Millionen Euro betrugen, lag bei 800.000 Euro. U. a. gehörte der Neubau des Sportlerheims in Upahl, ein Teilbetrag der Straße „Am Horstenberg“ in Upahl und der Beginn des Gewässerausbaus in Sievershagen dazu. Neue Kredite wurden im Jahr 2019 nicht aufgenommen und die planmäßige Tilgung für bestehende Kredite beträgt 50.000 € im Jahr.

Auf die Bilanzsumme von 16,95 Mio. € und die Eigenkapitalquote von 63,4 % wird hingewiesen, diese liegt für Gemeinden im mittleren Bereich.

 

In 2020 ergibt sich bei den Steuern ein Überschuss von 11.000 Euro, der aber auf Grund der gesetzlichen Vorgaben mit eingeflossen ist in die Rücklage für Belastungen aus dem FAG in Höhe von 500.000 €. Die negativen Vorträge saldieren sich nunmehr auf 3,2 Mio. €.

In 2020 gab es Mehrerträge bei der Gewerbesteuer von insgesamt 841.500 Euro, während diese im Vorjahr nur bei 220.000 Euro lag. Außerdem erhielt die Gemeinde noch eine Ausgleichszahlung entsprechend der Fusionsverordnung in Höhe von 68.200 Euro sowie für coronabedingte Gewerbesteuerausfälle in Höhe von 84.500 Euro.

Das laufende Geschäft schließt mit einem Saldo von 36.600 Euro ab. Zum Jahresende konnte ein ausgeglichener Haushalt dargestellt werden.

Die Investitionen betrugen in 2020 etwa 955.000 Euro für u. a. die Straße in Hilgendorf, ein weiterer Abschnitt der Straße „Am Horstenberg“, der Gewässerausbau in Gr. Pravtshagen und Ausrüstung für Gemeindearbeiter und Feuerwehr.

Auch in diesem Jahr waren keine Kreditaufnahmen nötig. Die planmäßige Tilgung beträgt auch weiterhin 50.000 Euro pro Jahr.

Das Eigenkapital hat sich leicht erhöht und die Eigenkapitalquote liegt bei 63 %.

 

Nach ausführlicher Prüfung dieser beiden Jahresabschlüsse durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird der Gemeindevertretung sowohl die Feststellung der Jahresabschlüsse als auch die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 23.12.2021.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 561.577,71 Euro ist in das Jahr 2020 als negativer Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich nunmehr auf -2.704.859,22 Euro.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.251,23 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

        davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

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Anlagen zur Vorlage