14.03.2022 - 6 Straßenreinigungssatzung; aktueller Stand der Ü...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Uhle fordert die Verwaltung auf, die möglichen Satzungsänderungen und die daraus resultierenden Auswirkungen darzulegen.

 

Herr Prahler stellt den Ausschussmitgliedern die Kalkulation vor, die durch eine Satzungsänderung entstehen würde. Durch Lohnsteigerung und Inflation ist ein erheblicher Meterpreis zu erwarten. Nach Anfrage bei einer Firma, würden sich die Kosten am Gerberhof für 3 Mal Laubreinigung im Jahr auf 500,00 € Netto belaufen. Herr Prahler ist der Meinung, dass vergleichbare Straßen gleichermaßen berücksichtigt werden sollten. Bei Aufnahme weiterer vergleichbarer Straßenzüge würden sich die Kosten auf 9250,00 € belaufen.

 

Herr Uhle sagt, dass die Kalkulation gut und verständlich dargestellt ist. Zudem ergänzt er, dass die Einwohner rechtzeitig informiert werden müssen, wenn die Satzung geändert wird.

 

Herr Prahler ergänzt, dass die Bürger und Bürgerinnen am Gerberhof die Firma auch in Gemeinschaft privat beauftragen könnten. Die Kosten betragen dann 595,00 €.

 

Herr Uhle sieht bei den Kosten keinen erheblichen Unterschied und fragt die Mitglieder.

 

Herr Deininger antwortet, dass man mit den finanziellen Auswirkungen schriftlich an die Einwohner herantreten sollte. Die Verwaltung sollte erst tätig werden, wenn die Einwohner sich für eine Satzungsänderung aussprechen.

 

Frau Strübing ist der Meinung, dass bei Satzungsänderung alle Straßenzüge mit in die Reinigungsklasse 1 aufgenommen werden sollten. Dann ist es für alle Beteiligten einheitlich und übersichtlicher. Frau Strübing ergänzt, dass sich die Kosten für die Straßenreinigung aufgrund der Menge eventuell vermindern könnten.

 

Herr Prahler informiert die Ausschussmitglieder, dass eine solche Satzungsänderung innerhalb des Jahres sehr nachlässig sei, da man unendlich viele Jahresbescheide neu erstellen und versenden müsste.

 

Frau Sonnenberg stimmt der Aussage von Frau Strübing zu.

 

Herr Uhle weist daraufhin, dass es sich bei den Anwohnern am Graben und Gerberhof nur um eine kleine Gruppe handelt. Es ist fraglich, ob die anderen Einwohner der vergleichbaren Straßen diese Maßnahme genauso begrüßen werden.

 

Frau Strübing ergänzt, dass sich Einwohner vergleichbarer Straßenzüge im Nachhinein benachteiligt fühlen könnten, wenn man nur den Gerberhof und Graben wieder in die Reinigungsklasse 1 aufnimmt.

 

Frau Münter findet, man sollte die Anwohner vom Gerberhof schriftlich über die anfallenden Kosten informieren, sodass Sie dazu Stellung nehmen können. Sie haben sich mit der Thematik auseinandergesetzt und sind bereit zu zahlen. In der aktuellen Zeit bei den Einwohnern der Stadt eine Gebührenanhebung zu setzen, sieht Frau Münter schwierig.

 

Herr Prahler fasst zusammen, dass die Einwohner am Gerberhof/Graben angeschrieben werden, man die Reaktionen abwartet und dann eine endgültige Entscheidung getroffen wird.