31.03.2022 - 9 Beschluss über einen Gebietsänderungsvertrag zu...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Gebietsänderungsvertrag mit der Gemeinde Mühlen Eichsen zur Umgemeindung von Flurstücken in der Fassung des beiliegenden Entwurfs.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Nach § 11 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) können Gemeinden aus Gründen des öffentlichen Wohls in ihren Grenzen geändert werden.

Die Gemeinde Mühlen Eichsen war Eigentümerin des Flurstücks 22/2 der Flur 2 in der Gemarkung Mühlen-Eichsen. Bei dieser Fläche handelt es sich um den Teil eines Wegs von der L03 nach Seefeld, welcher der Erschließung der Ortslage Seefeld in der Gemeinde Testorf-Steinfort dient. Durch die Gemeinde Testorf-Steinfort wurde, weil die Straße auf dem Gebiet dreier Gemeinden liegt, beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg im Jahr 2014 ein Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches gestellt.

 

In diesem Zusammenhang hatte die Gemeinde Mühlen Eichsen im Beschlusswege einer unentgeltlichen Übereignung der oben genannten Fläche an die Gemeinde Testorf-Steinfort zugestimmt. Die Zustimmungen erfolgten vor dem Hintergrund, dass die Ortserschließung Seefeld für die Gemeinde Mühlen Eichsen keine Bedeutung hat.

Durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg wurde mit Ausführungsanordnung vom 29. Mai 2018 der freiwillige Landtausch "Testorf-Steinfort I" für die Gemeinden Dahlberg-Wendelstorf, Testorf-Steinfort und Mühlen Eichsen bekanntgegeben. Dieser beinhaltete auch die oben genannte in der Gemeinde Mühlen Eichsen gelegene Fläche mit einer Größe von 3.678 m².

Eine grundbuchrechtliche Änderung ist infolge des freiwilligen Landtauschs inzwischen erfolgt. Die Gemeinde Testorf-Steinfort ist Eigentümerin des Flurstücks 22/2 der Flur 2 in der Gemarkung Mühlen-Eichsen.

 

Die angestrebte Gebietsänderung dient dem Gemeinwohl zunächst dadurch, dass die im Jahr 2018 einvernehmlich hergestellte Änderung der Eigentumsverhältnisse nunmehr hoheitsrechtlich nachvollzogen werden soll. Zudem ist die Gemeinde Testorf-Steinfort nicht nur vollumfänglich Eigentümerin sämtlicher Wegeflurstücke, die der Ortserschließung Seefeld dienen sondern auch Straßenbaulastträgerin im eigenen Wirkungskreis. Mit der beabsichtigten Gebietsänderung kann daher die diesbezügliche Aufgabenwahrnehmung effizienter gestaltet und die geographisch bisher ungünstige Grenzziehung beseitigt werden.

Die Gemeinden Testorf-Steinfort und Mühlen Eichsen haben jeweils im Beschlusswege der Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss eines entsprechenden Gebietsänderungsvertrags zugestimmt. Diese sind inzwischen abgeschlossen. Der erarbeitete Gebietsänderungsvertrag wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg bekannt gegeben und ist der Anlage im Entwurf zu entnehmen.

 

Für den rechtswirksamen Abschluss des Vertrags sind im Zuge des Verfahrens die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner, die betroffenen Ämter Gadebusch und Grevesmühlen-Land angehört worden.

Vor der Unterzeichnung des Vertrags ist wegen der beabsichtigten Veränderung der Ämtergrenzen darüber hinaus noch die Anhörung des Landkreises Nordwestmecklenburg durchzuführen.
 

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Anlagen zur Vorlage