31.03.2022 - 7 Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner zur U...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung hört die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Testorf-Steinfort zu den beabsichtigten Gebietsänderungsverträgen mit den Gemeinden Dalberg-Wendelstorf und Mühlen Eichsen an. Es erfolgt kein Sachvortrag, der dem Vorhaben entgegensteht,

  1. die Flustücke 73, 81/1, 82, 83/1 und 84/1 der Flur 1 in der Gemarkung Wendeltorf aus der Gemeinde Dalberg-Wendelstorf und dem Amt Lützow-Lübstorf und
  2. das Flurstück 22/2 der Flur 2 in der Gemarkung Mühlen Eichsen aus der Gemeinde Mühlen Eichsen und dem Amt Gadebusch

herauszulösen und in die Gemeinde Testorf-Steinfort einzugemeinden.
 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Nach § 11 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) können Gemeinden aus Gründen des öffentlichen Wohls in ihren Grenzen geändert werden.

 

Die Gemeinde Dalberg-Wendelstorf war Eigentümerin der Flurstücke 73, 81/1, 82, 83/1 und 84/1 der Flur 1 in der Gemarkung Wendelstorf und die Gemeinde Mühlen Eichsen war Eigentümerin des Flurstücks 22/2 der Flur 2 in der Gemarkung Mühlen-Eichsen. Bei diesen Flächen handelt es sich um Teile eines Wegs von der L03 nach Seefeld, welcher der Erschließung der Ortslage Seefeld in der Gemeinde Testorf-Steinfort dient. Durch die Gemeinde Testorf-Steinfort wurde, weil die Straße auf dem Gebiet der drei Gemeinden liegt, beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg im Jahr 2014 ein Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches gestellt.

 

In diesem Zusammenhang hatte die Gemeinde Dalberg-Wendelstorf im Beschlusswege zugestimmt, der Gemeinde Testorf-Steinfort die oben genannten Flurstücke zu einem Preis von 1,- € je m² zu übereignen. Die Gemeinde Mühlen Eichsen hatte im Beschluisswege einer unentgeltlichen Übereignung der oben genannten Fläche an die Gemeinde Testorf-Steinfort zugestimmt. Die Zustimmungen erfolgten vor dem Hintergrund, dass die Ortserschließung Seefeld für die beiden abgebenden Gemeinden keine Bedeutung hat.

 

Durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg wurde mit Ausführungsanordnung vom 29. Mai 2018 der freiwillige Landtausch "Testorf-Steinfort I" für die Gemeinden Dahlberg-Wendelstorf, Testorf-Steinfort und Mühlen Eichsen bekanntgegeben. Dieser beinhaltete auch die oben genannten Flächen in der Gemeinde Dalberg-Wendelstorf mit einer Gesamtgröße von 6.538 m² und in der Gemende Mühlen Eichsen mit einer Größe von 3.678 m².

Eine grundbuchrechtliche Änderung ist infolge des freiwilligen Landtauschs inzwischen erfolgt. Die Gemeinde Testorf-Steinfort ist Eigentümerin der Flurstücke 73, 81/1, 82, 83/1 und 84/1 der Flur 1 in der Gemarkung Wendelstorf und des Flurstücks 22/2 der Flur 2 in der Gemarkung Mühlen-Eichsen.

 

Die Gemeinden Testorf-Steinfort, Dalberg-Wendelstorf und Mühlen Eichsen haben jeweils im Beschlusswege der Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss eines entsprechenden Gebietsänderungsvertrags zugestimmt. Diese sind inzwischen abgeschlossen, die Gebietsänderungsverträge liegen im Entwurf vor, sind der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg bekannt gegeben worden und sollen in Kürze beschlossen werden.

 

Für den rechtswirksamen Abschluss der Verträge sind im Zuge des Verfahrens noch die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner, die betroffenen Ämter Lützow-Lübstorf, Gadebusch und Grevesmühlen-Land sowie der Landkreis Nordwestmecklenburg, wegen der beabsichtigten Veränderung der Ämtergrenzen, anzuhören.
 

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Anlagen zur Vorlage