31.03.2022 - 6 Annahme von Zuwendungen

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Wortprotokoll

Herr Lübbert spricht die Ausstellung einer Spendenbescheinigung für seine Frau an und erkundigt sich, ob dazu ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.

Der BM teilt mit, dass das automatisch durch die Verwaltung erfolgt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung erteilt ihre Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
- in Höhe von 150,00 Euro für die Feuerwehr von Frau Bianca Sievers,
- in Höhe von 100,00 Euro für kulturelle und soziale Zwecke von Frau Katrin Lübbert.
 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, da die in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 100 Euro erreicht wurde.

Zusätzlich ist durch die Gemeinde jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.