30.03.2022 - 6 Annahme von Zuwendungen

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Wortprotokoll

Im Vorfeld der Beschlussfassung informiert der Bürgermeister über die im Jahr 2021 eingegangenen Spenden. Den Spendern (Dagmar und Peter Keller, Siegbert und Kerstin Hermann, Walter Schuldt, Ute und Wilhelm Wieggrebe) wird auf diesem Wege nochmals gedankt. Die Spendengelder gingen an die Freiwillige Feuerwehr Warnow.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Warnow plant einen „Tag der offenen Tür“, um allen Einwohnern u. a. das neue Feuerwehrauto vorzustellen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung erteilt ihre Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen in Höhe von

- 100,00 Euro für die Freiwillige Feuerwehr Warnow von Herrn Walter Schuldt,

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, da die in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 100 Euro erreicht wurde.

Zusätzlich ist durch die Gemeinde jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.