30.03.2022 - 6 Annahme von Zuwendungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi, 30.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
Wortprotokoll
Im Vorfeld der Beschlussfassung informiert der Bürgermeister über die im Jahr 2021 eingegangenen Spenden. Den Spendern (Dagmar und Peter Keller, Siegbert und Kerstin Hermann, Walter Schuldt, Ute und Wilhelm Wieggrebe) wird auf diesem Wege nochmals gedankt. Die Spendengelder gingen an die Freiwillige Feuerwehr Warnow.
Die Freiwillige Feuerwehr Warnow plant einen „Tag der offenen Tür“, um allen Einwohnern u. a. das neue Feuerwehrauto vorzustellen.
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, da die in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 100 Euro erreicht wurde.
Zusätzlich ist durch die Gemeinde jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.