28.03.2022 - 6 Renovierungsmaßnahmen Obdachlosenunterkunft Upahl...

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Wortprotokoll

Der Amtsvorsteher informiert, dass der Auftragsbeschluss bereits beschlossen wurde und die Renovierungsarbeiten umgesetzt wurden. Der heutige Beschluss befasst sich ausschließlich mit einer finanztechnischen Angelegenheit. Weiterhin informiert der Amtsvorsteher, dass am 29.03.2022 um 9:00 Uhr die Abnahme der Arbeiten erfolgt.

 

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Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt außerplanmäßige Mittel, für das Haushaltsjahr 2022, in Höhe von 35.000,00 € für die Renovierungsarbeiten in der Obdachlosenunterkunft in Upahl bereitzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

12

        davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Obdachlosenunterkunft in Upahl wird derzeit planmäßig renoviert. Mit Beschluss des Amtsausschusses wurde der Auftrag hierzu am 13.12.2021 ausgelöst.

Ursprünglich sollte die Finanzierung über eine Rückstellung für das Jahr 2020 erfolgen, da die Mittel in diesem Jahr für die Maßnahme im Haushalt bereitgestellt wurden. Die Anmeldung der Rückstellung und der Jahresabschluss überschnitten sich jedoch, so dass die Rückstellung nicht mehr gebildet werden konnte. Dies hat zur Folge, dass für die Maßnahme ein Beschluss über die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für das HH-Jahr 2022 gefasst werden muss.

Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 11 der Hauptsatzung des Amtes Grevesmühlen Land entscheidet der Amtsvorsteher über die Verwendung von außerplanmäßigen Mitteln bis zu einem Wert von 6.000,00 €. Da die benötigten außerplanmäßigen Mittel über dieser Wertgrenze liegen ist, für die Entscheidung der Amtsausschuss zuständig.

Die Finanzierung der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 35.000,00 Euro erfolgt aus den Einsparungen des HH-Jahres 2020, die zu einem Anstieg des Geldbestands des Amtes geführt haben.