15.03.2022 - 8 Beschluss über die Bereitstellung von außerplan...

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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister informiert die Mitglieder, dass der vorliegende Beschluss vom Finanzausschuss bereits abgelehnt wurde. Im Bauausschuss wurde dagegen positiv darüber diskutiert, aber es wurde noch kein Beschluss gefasst. Weiterhin berichtet der Bürgermeister über das Förderprogramm und macht den Vorschlag, den Keller trocken zu legen und gegebenenfalls eine Lüftungsanlage einzubauen. Der Ratskeller soll kein Bürostandard erfüllen.

 

Herr Baetke findet, dass der Keller seinen Ursprungscharakter behalten sollte und in Zukunft wieder öffentlich zugänglich sein sollte. Er schlägt vor, eventuell mehr Steckdosen für Veranstaltungen zu installieren.

 

Herr Schulz äußert, dass eine Trockenlegung für dieses Gebäude lebensnotwendig ist und ist auch der Meinung auf Bürostandards zu verzichten.

 

Herr Krohn sieht die Notwendigkeit für eine Trockenlegung ebenfalls. Ein Einbau einer zusätzlichen Lüftungsanlage sieht er vorerst nicht als erforderlich.

 

Herr Faasch schließt sich den Aussagen seiner Vorredner an.

 

Herr Grote spricht sich gegen das Nutzungskonzept aus.

 

Herr Baetke findet es wichtig, dass der Ratskeller öffentlich zugänglich ist, unabhängig von dem Nutzer im Erdgeschoss.

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt für die Maßnahme „Ausstattung Coworking Space, Lüftungsanlage Ratskeller, bauliche Herrichtung Ratskeller" außerplanmäßige Mittel in Höhe von 550.000,00 € bereitzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Das Alte Rathaus soll zum 01.09.2022 vermietet werden. Hierzu ist geplant die Räumlichkeiten im EG zum kombinierten Gastro-Coworkingplace auszubauen, entsprechendes Mobiliar und Küchenausstattung zu beschaffen sowie eine leistungsstarke LAN- und WLAN-Struktur zu schaffen. Außerdem sind Instandsetzungs-arbeiten an der Lüftungsanlage und Malerarbeiten erforderlich. Ein digitales Buchungssystem über die stadteigene Plattform "Grevesmühlen erleben!" soll den Nutzern die Möglichkeit einräumen, Zeit und Umfang des Coworkings, aber auch der gastronomischen Angebote zu reservieren und abzurechnen.

Die Investitionskosten setzen sich wie folgt zusammen:

Mobilar Coworking/Gastro    

60.000,00 €

Küchenausstattung

87.500,00 €

Hardware Coworking

20.000,00 €

Ausstattung Ratskeller

5.000,00 €

Buchungssystem Coworking

15.000,00 €

Instandsetzung Lüftungsanlage EG

36.300,00€

Lüftungsanlage Ratskeller

73.700,00 €

Bauliche Herrichtung Ratskeller

233.000,00 €

Unvorhersehbares     

19.500,00 €

Gesamt:

550.000,00 €

Das Trockenlegen und die Lüftung des Kellergeschosses macht den weitaus größten Kostenanteil aus und ist unabhängig von der Neuvermietung und Nutzung des Gebäudes zeitnah umzusetzen, um weiteren Schaden für das Gebäude zu vermeiden. Das Bauprogramm und die Kostenermittlung dafür ergab sich aus ersten Vorortbegehungen mit einem Sachverständigen. Auf die Lüftungsanlage könnte ggf. bei entfallender Nutzung des Kellergeschosses verzichtet werden.

Für die Maßnahme wurden Fördermittel beantragt, welche mit Schreiben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung vom 20.12.2021 in Höhe von 250.000,00 € in Aussicht gestellt wurden. Da die Haushaltsplanungen zum Zeitpunkt des Fördermittelaufrufes bereits abgeschlossen waren, stehen im Haushalt 2022 keine geplanten Mittel für das Vorhaben zur Verfügung. Die Finanzierung der Maßnahme soll über die angekündigten Zuwendungen sowie in Höhe von 340.500,00 € über die Maßnahme Grunderwerb und Erschließung B-Plan Nr.39 “Zum Sägewerk“ (PSK 51101.14211000-078) gesichert werden. Da die Erschließung des B-Planes nicht wie geplant über den Stadthaushalt finanziert wird, stehen hier Mittel in der benötigten Höhe zur Verfügung.

Gemäß § 6, Abs. 1, Nr. 11 der1 Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen entscheidet der Hauptausschuss über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von 50.000,00 €. Da die Höhe der außerplanmäßigen Ausgaben über dieser Wertgrenze liegt, ist die Stadtvertretung für die Entscheidung verantwortlich.