07.03.2022 - 5 Abschluss eines Wegenutzungsvertrages

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister, Herr Prahler, erklärt kurz, dass im Vorwege die Frage erörtert wurde, ob dieser Punkt in den öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil gehört. Vom Wesen her ist es eine Konzessionsvereinbarung und somit öffentlich zu behandeln. Die Konditionen sind ortsüblich.

 

Herr Schiffner fragt, ob die Verkehrssicherungspflicht der Anlage gewährleistet ist.

Herr Prahler antwortet, dass es technische Vorschriften gibt, wie Leitungsbau zu funktionieren hat, die Regelung erfolgt über die Aufgrabegenehmigung.

 

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 Die Stadtvertretung stimmt dem Abschluss des anliegenden Wegenutzungsvertrages Strom mit der E.DIS Netz GmbH zu.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die E.DIS Netz GmbH betreibt und unterhält im Stadtgebiet Energieversorgungsanlagen, die nicht zum Netz der allgemeinen Versorgung gehören. Es handelt sich dabei um bereits vorhandene Anlagen.  Dafür werden öffentliche Verkehrswege genutzt. Bislang war die Nutzung vertraglich nicht geregelt, sie ist auch nicht Bestandteil des bestehenden Konzessionsvertrages mit den Stadtwerken. 

Die E.DIS hat den nachfolgenden Vertrag angeboten. Mit Abschluss wären die vorhandenen Nutzungen rechtlich legitimiert und es kann ein Wegenutzungsentgelt gezahlt werden.

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Anlagen zur Vorlage