21.02.2022 - 9 Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlu...

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Wortprotokoll

 

Herr Grote berichtet, dass er dieses Amt aus Zeitgründen nicht mehr ausführen kann.

 

Die CDU Fraktion schlägt Herrn Volkmar Schulz vor.

 

Die SPD Fraktion schlägt Herrn Gerrit Uhle vor.

 

Herr Baetke beantragt eine geheime Wahl.

 

 

Die Wahl erfolgt an einem seitlich gestellten Tisch, außerhalb des während der Sitzung eingenommenen Platzes. Die Stimmzettel werden durch die Stimmzählkommission verteilt, mittels einer Wahlurne eingesammelt und ausgewertet.

 

 

Es folgt die Bekanntgabe des Ergebnisses:

 

Es fallen  9 Stimmen auf Herrn Schulz und

  11 Stimmen auf Herrn Uhle

 

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung beschließt Herrn Ralf Grote als Mitglied für die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg abzuberufen. 

2. Die Stadtvertretung beschließt Frau/ Herrn Gerrit Uhle

    als weiteres Mitglied für die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg zu benennen. 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

        davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

9

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Herr Grote hat mit Schreiben vom 04.02.2022 mitgeteilt, dass er die Aufgabe als Mitglied in der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes nicht weiter ausüben kann. 

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg besteht gemäß § 14 Abs. 2 LPIG M-V u.a. aus den Bürgermeistern der Mittelzentren in Westmecklenburg. Neben dem Bürgermeister ist ein weiteres Mitglied in die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg zu wählen. 

Der weitere Verbandsvertreter ist von der Stadtvertretung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. Vertreter in der Verbandsversammlung müssen satzungsgemäß keine Stadtvertreter sein.