21.02.2022 - 12 Antrag der Fraktion Die Linke - Live-Übertragun...

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Wortprotokoll

 

Herr Bendiks erläutert den Antrag der Fraktion Die Linke.

 

Frau Münter erscheint um 19.41 Uhr wieder im Sitzungssaal. Somit sind wieder 20 von 25 Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern anwesend. 

 

Frau Münter befürwortet den Antrag. Sie würde dies auch für die Ausschüsse befürworten.

 

Herr Baetke äußert sich positiv zum Antrag, aus Sicht der SPD Fraktion könnte der Antrag weitreichender sein. Hybride Sitzungen könnten in diesem Zusammenhang ermöglicht werden. Zu bedenken gibt er, dass Leute in großen Räumen schlecht zu sehen, evtl. auch nur zu hören sind. Er beantragt einen Verweis in den Hauptausschuss.

 

Auch Herr Grote spricht sich für einen Verweis in die Ausschüsse aus.

 

Herr Faasch ist der Meinung, dass dadurch nicht mehr Bürger erreicht werden. Außerdem sieht er eine größere Hemmschwelle bei der Beteiligung an politischen Diskussionen.

 

Frau Strübing betont, dass es sich um gewählte politische Vertreter handelt und deren Meinungen somit öffentlich kundgetan werden können. Zudem findet sie einen Verweis in die Ausschüsse für nicht nötig. Es sollten vorzugsweise Vorschläge zur Umsetzung in den Ausschüssen bzw. in der Verwaltung diskutiert werden.

 

Herr Scharnweber betont, dass es in der heutigen Sitzung in erster Linie um den Grundsatzbeschluss geht.

 

Herr Baetke spricht sich wiederholt für den Verweis in den Hauptausschuss aus, um weitere Ideen einzubringen.

 

Frau Münter spricht sich gegen den Verweis in den Hauptausschuss aus. Es kann ggf. ein Änderungsantrag gestellt werden. Weiterhin berichtet sie von den Hürden bei der Umsetzung auf Kreistagsebene. Die Arbeit der Stadtvertretung könnte mit der Übertragung transparenter gemacht werden.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beauftragt den Bürgermeister, 

1. eine Live-Übertragungsmöglichkeit der öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung zu schaffen und  

2. bis zur nächsten Sitzung die Möglichkeiten einer barrierearmen Aufzeichnung der öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung und einer Bereitstellung und 

Archivierung auf der Internetseite der Stadt mit einem Beginn zur 2. Jahreshälfte darzustellen sowie 

3. der Stadtvertretung zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung einen Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung zu diesem Thema vorzulegen. 

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Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Baetke:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

        davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

7

Enthaltungen:

0

 

Der Antrag der Fraktion die Linke wird an den Hauptausschuss verwiesen.

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Sachverhalt:

Im Zuge der Digitalisierung und der Arbeit in Pandemiezeiten sind kreative Lösungen in der Kommunalpolitik gefordert und umzusetzen, um Transparenz und demokratische Partizipation zu erhalten und zu vertiefen. Eine moderne und zeitgemäße Verwaltung sollte die zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten nutzen und der Öffentlichkeit einen erleichterten Zugang an der kommunalpolitischen Arbeit anbieten. Dieser Schritt ist geeignet, um das politische Interesse zu stärken, eine ortsunabhängige Beteiligung zu ermöglichen und über dieses Informationsangebot der sinkenden Wahlbeteiligung entgegenzuwirken. 

Insbesondere junge Menschen könnten so zur Kommunalpolitik gebracht werden, da streamen für sie selbstverständlich ist. Darüber hinaus, wäre es ein erlebbares Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass die Digitalisierung vor Ort stattfindet und weiterentwickelt wird. Für die technische Realisierung sollte eine mobil einsetzbare Lösung bzw. Technik angestrebt werden, da die Sitzungen der Stadtvertretungen nicht immer im Rathaussaal, sondern auch in der Sport- und Mehrzweckhalle stattfinden. Eine Live-Übertragung und spätere Veröffentlichung auf z.B. einem YouTube-Kanal und der Verlinkung auf der Internetseite der Stadt wäre für einen vereinfachten Zugang der Bürgerinnen und Bürger denkbar. 

Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthält in § 29 Abs. 5 Regelungen zur Öffentlichkeit. Demnach sind die Sitzungen grundsätzlich öffentlich.  

"Sitzungen der Gemeindevertretung sind Bild- und Tonaufnahmen durch die Medien zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeindevertretung in geheimer Abstimmung widerspricht." (KV M-V, § 29 (5) )

Eine analoge Anwendung der Widerspruchsregelung wäre für die Geschäftsordnung der Stadtvertretung nutzbar. Insofern sollte die Livestream-Übertragung unterbleiben, wenn ein Viertel aller Mitglieder der Stadtvertretung dieser widerspricht. Eine entsprechende Regelung wäre in der genannten Geschäftsordnung aufzunehmen. 

Erst im letzten Jahr ist der Landkreis Nordwestmecklenburg diesen Weg für eine Live-Übertragung und Archivierung der Kreistagsssitzungen gegangen, welcher mit den bereits gewonnenen Erfahrungen bei Nachfragen sowie gegebenenfalls für eine Probeausleihe der Technik als Anlaufstelle fungieren könnte. 

 

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Anlagen zur Vorlage