31.01.2022 - 6 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...

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Wortprotokoll

Herr Springer fragt die Befangenheit ab. Herr Baumann und Herr Frahm erklären sich befangen und nehmen im Gästebereich Platz.

Herr Springer weist darauf hin, dass die Änderung des F-Plans der Startschuss für den Interkommunalen Großgewerbestandort ist.

Weitere Anfragen oder Anregungen gibt es nicht.

 

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Beschluss:

 

1)     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl beschließt hiermit die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl im Zusammenhang mit den Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 9 „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“. Der Änderungsbereich befindet sich im Norden des Gemeindegebietes und grenzt direkt an das Stadtgebiet der Stadt Grevesmühlen an (s. Übersichtsplan in der Anlage).
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)     Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 beabsichtigt die Gemeinde Upahl in Kooperation mit der Stadt Grevesmühlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines interkommunalen Großgewerbestandortes zu schaffen, um die gewerblichen Entwicklungsprozesse auch in Zukunft ziel- und bedarfsgerecht steuern zu können. Dafür wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Diese erfolgt im zweistufigen Regelverfahren.

 

3)     Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

        davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

1

Anmerkung: Aufgrund des § 24 KV M-V haben Herr Christian Baumann und Herr Thomas Frahm weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem TOP teilgenommen.

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Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen und die Gemeinde Upahl beabsichtigen nördlich der Bundesauto-bahn 20 die Entwicklung eines interkommunalen Großgewerbestandortes. Dieser ist im aktuellen Landesentwicklungsprogramm als landesbedeutsam eingestuft.

Da die Flächenreserven für Gewerbeansiedlungen sowohl in der Stadt Grevesmühlen als auch in der Gemeinde Upahl nahezu ausgeschöpft sind, werden langfristige Entwicklungsmöglichkeiten benötigt. Insbesondere aufgrund der räumlichen Nähe zur Bundesautobahn sowie der Lage in der Metropolregion Hamburg, bietet sich der gewählte Standort an.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Upahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch im Parallelverfahren mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung entspricht im Wesentlichen dem des Bebauungsplanes.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan werden überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen sowie der überörtliche Hauptverkehrsweg Landesstraße 03 dargestellt. Untergeordnet befinden sich auch Ausgleichsmaßnahmen für den Bau der Autobahn im Änderungsbereich. Im Rahmen der 5. Änderung sollen vorwiegend gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden.

 

Die Bearbeitung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt stets in enger Abstimmung mit der Stadt Grevesmühlen, die ihrerseits eine F-Planänderung in Abstimmung mit der Gemeinde Upahl erstellt.

 

Die Erarbeitung der Fachgutachten erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes. Diese werden ebenso für die Änderung des Flächennutzungsplanes herangezogen.

 

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Anlagen zur Vorlage