02.02.2022 - 7 Straßenreinigungssatzung; Diskussion um etwaige...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

        davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

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Herr Uhle fasst die Situation und das Anliegen der Bürger am Gerberhof und am Graben noch einmal kurz zusammen. Er stellt fest, dass einige Anliegen bereits erfüllt wurden. Es wurden z.B. Papiersäcke für die Laubentsorgung zur Verfügung gestellt.

 

Frau Harder sagt, dass die Papiersäcke zur Laubentsorgung gut angenommen wurden.

 

Herr Uhle fragt, welche Möglichkeiten es noch gibt den Bürgern zu helfen.

 

Frau Burmeister antwortet, dass mehrere Straßen aus der Reinigungsklasse 1 herausgenommen wurden. Dies ist auch rechtens, da nur verkehrswichtige Straßen von der Stadt gereinigt werden dürfen. Den Bürgern wurde angeboten Halteverbote einzurichten oder sich für die Reinigung der Straße eine Firma zu nehmen. Eine Änderung der Straßenreinigungssatzung kann diskutiert werden. Man muss jedoch bedenken, dass im Sinne der Gleichbehandlung bei ähnlichen Straßen ebenfalls eine Änderung herbeigeführt werden muss. Sollten einzelne Straßen wieder in die Reinigungsklasse 1 genommen werden, so müssten die anfallenden Kosten auf alle Bewohner der Stadt Grevesmühlen verteilt werden.

 

 

Herr Dr. Brockmann fragt, ob solch ähnliche Straßen vereinzelt wieder in die Satzung mit aufgenommen werden können.

 

Frau Burmeister antwortet, möglicherweise. Jedoch müssen die Kosten auf alle Bewohner prozentual verteilt werden.

 

Herr Zachey sagt, dass eine Änderung der Satzung sehr kompliziert ist. Die geringen prozentualen Erhöhungen für die Bürger der Stadt Grevesmühlen empfindet er als verkraftbar.

 

Herr Uhle bittet darum, dass für die nächste Sitzung des Umweltausschusses eine solche Kalkulation vorbereitet wird. Die Straße am Graben bzw. Gerberhof soll in dieser wieder in die Reinigungsklasse 1 aufgenommen werden.

 

Herr Zachey fragt, wie teuer der Einsatz für die Kehrmaschine wäre, wenn die Straße für 3 Monate in die Reinigungsklasse 1 aufgenommen werden würde.

 

Frau Strübing ergänzt, dass die Folgekosten in diese Kalkulation ebenfalls mit eingerechnet werden müssen. Als Beispiele nennt sie die Kosten für Halte- und Parkverbote.

 

Frau Harder meint, dass die Tannenbergstraße vergleichbar ist. Hier fällt ebenfalls seit Jahren viel Laub an. Jedoch beschwert sich dort kein Anwohner.

 

Herr Uhle antwortet, dass dieses Thema wirklich sehr komplex ist.

 

Frau Strübing sagt, dass alle Straßen mit viel Laubaufkommen in die Kalkulation mit einbezogen werden müssen. Der Aufwand über den laufenden Meter muss hier ausgerechnet werden.