27.01.2022 - 8 Bebauungsplan Nr. 49 „Interkommunaler Großgewer...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

 1) Für das rd. 35 ha große Gebiet im Süden des Stadtgebietes, begrenzt im Norden, Osten und Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen sowie im Süden durch das Gemeindegebiet der Gemeinde Upahl, soll der Bebauungsplan Nr. 49 „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“ aufgestellt werden (s. Übersichtsplan in der Anlage). 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 beabsichtigt die Stadt Grevesmühlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines interkommunalen Großgewerbestandortes nördlich der Bundesautobahn 20 zu schaffen. Der Bebauungsplan Nr. 49 ist Teil des „Interkommunalen Großgewerbestandortes Grevesmühlen-Upahl“. Die Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 49 erfolgt stets in enger Abstimmung mit der Gemeinde Upahl, die ihrerseits einen Bebauungsplan in Abstimmung mit der Stadt Grevesmühlen erstellt.

 

3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen und die Gemeinde Upahl beabsichtigen nördlich der Bundesauto-bahn 20 die Entwicklung eines interkommunalen Großgewerbestandortes. Dieser ist im aktu-ellen Landesentwicklungsprogramm als landesbedeutsam eingestuft.

Da die Flächenreserven für Gewerbeansiedlungen sowohl in der Stadt Grevesmühlen als auch in der Gemeinde Upahl nahezu ausgeschöpft sind, werden langfristige Entwicklungs-möglichkeiten benötigt. Insbesondere aufgrund der räumlichen Nähe zur Bundesautobahn sowie der Lage in der Metropolregion Hamburg, bietet sich der gewählte Standort an.

 

Die Fläche der Stadt Grevesmühlen stellt sich aktuell als landwirtschaftliche Nutzfläche dar, die durch weitere landwirtschaftliche sowie naturschutzfachliche Flächen begrenzt wird. Die-se erfahren im weiteren Planverfahren eine besondere Betrachtung auch in Hinblick auf Um-setzungsmöglichkeiten der Gewerbegebiete als auch in der Ausweisung von Ausgleichsmaß-nahmen.

 

Des Weiteren muss geprüft werden, wie das Großgewerbegebiet strukturiert werden soll. Im Rahmen der benötigten Fachgutachten muss überprüft werden, welche Bereiche ggf. auch als Industriestandorte geeignet sind. Dies erfolgt stets in Abstimmung mit den städtebaulichen sowie naturschutzfachlichen Belangen der Stadt.

 

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Anlagen zur Vorlage