31.01.2022 - 6 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

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Wortprotokoll

Herr Faasch erklärt sich für befangen und nimmt im Gästebereich Platz.

Anfragen oder Anregungen gibt es nicht.

 

Herr Springer, Bürgermeister der Gemeinde Upahl, weist darauf hin, dass die Änderung des F-Plans der Startschuss für den Interkommunalen Großgewerbestandort sei.

 

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Beschluss:

1) Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt hiermit die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen im Zusammenhang mit den Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 49 „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“. Der Änderungsbereich befindet sich im Süden des Stadtgebietes und grenzt direkt an das Gemeindegebiet der Gemeinde Upahl an (s. Übersichtsplan in der Anlage). 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 beabsichtigt die Stadt Grevesmühlen zusammen mit der Gemeinde Upahl die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines interkommunalen Großgewerbestandortes zu schaffen, um die gewerblichen Entwicklungsprozesse auch in Zukunft ziel- und bedarfsgerecht steuern zu können. Dafür wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Diese erfolgt im zweistufigen Regelverfahren.

3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

        davon anwesend:

21

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0

 

Gemäß § 24 der KV-MV hat Herr Faasch weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

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Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen und die Gemeinde Upahl beabsichtigen nördlich der Bundesauto-bahn 20 die Entwicklung eines interkommunalen Großgewerbestandortes. Dieser ist im aktuellen Landesentwicklungsprogramm als landesbedeutsam eingestuft.

Da die Flächenreserven für Gewerbeansiedlungen sowohl in der Stadt Grevesmühlen als auch in der Gemeinde Upahl nahezu ausgeschöpft sind, werden langfristige Entwicklungsmöglichkeiten benötigt. Insbesondere aufgrund der räumlichen Nähe zur Bundesautobahn sowie der Lage in der Metropolregion Hamburg, bietet sich der gewählte Standort an.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Grevesmühlen erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch im Parallelverfahren mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung entspricht im Wesentlichen dem des Bebauungsplanes.

Im wirksamen Flächennutzungsplan werden landwirtschaftliche Nutzflächen sowie der überörtliche Hauptverkehrsweg Landesstraße 03 dargestellt. Im Rahmen der 7. Änderung sollen überwiegend gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden.

Die Bearbeitung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt stets in enger Abstimmung mit der Gemeinde Upahl, die ihrerseits eine F-Planänderung in Abstimmung mit der Stadt Grevesmühlen erstellt.

Die Erarbeitung der Fachgutachten erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes. Diese werden ebenso für die Änderung des Flächennutzungsplanes herangezogen.

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Anlagen zur Vorlage