01.02.2022 - 7 Berufung einer Inklusionsrätin/ eines Inklusuin...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

   1. Die Stadtvertretung beruft Frau Heidrun Lange als Inklusionsrätin.

   2. Die Stadtvertretung beruft Herrn Holger Riesebeck als stellv. Inklusionsrat.  

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Herr Prahler erklärt, dass eine Nachbesetzung im Seniorenbeirat erfolgen muss und regt Vorschläge aus den Fraktionen an.

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Sachverhalt:

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 06.09.2021erfolgte die 3. Änderung der Hauptsatzung. 

Gemäß §7b Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen beruft die Stadtvertretung eine Inklusionsrätin/einen Inklusionsrat sowie eine Stellvertretung für die Dauer einer Wahlperiode.

In den Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse soll die Inklusionsrätin/ der Inklusionsrat Rederecht zu allen inklusionsrelevanten Tagesordnungspunkten erhalten. 

Die Inklusionsrätin/ der Inklusionsrat soll durch den Bürgermeister in inklusionsrelevante Projekte regelmäßig einbezogen werden. 

Über die Tätigkeit wird der Stadtvertretung einmal jährlich Bericht erstattet.