24.01.2022 - 6 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für den Groß...

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Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert die wesentlichen Eckdaten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. 

 

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung für den Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

 

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Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen und die Gemeinde Upahl verfolgen das Ziel, gemeinsam ein interkommunales Gewerbegebiet zu planen, zu erschließen, zu vermarkten und zu bewirtschaften – den Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen. Als Standort wurde dazu eine Fläche nördlich der Autobahn A 20 und westlich der Landesstraße L02 ausgewählt. Das Gewerbegebiet soll eine Gesamtgröße von ca. 56,3 ha haben, davon auf dem Gemeindegebiet Upahl ca. 22,8 ha und auf dem Stadtgebiet Grevesmühlen ca. 33,5 ha. 

Die Parteien sind sich einig, dass sich ihr Anteil an Kosten und Erlösen aus dem Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen grundsätzlich nach ihrem Investitionsanteil (insbesondere beim Grundstückserwerb) richtet. Die Einzelheiten sind in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt. Es besteht Einigkeit, bei der Entwicklung und Erschließung der gewerblichen Baufläche partnerschaftlich zusammenzuarbeiten und einander bestmöglich in gegenseitigem Vertrauen zu unterstützen.

 Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass diese Aufgabe zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Region und Schaffung neuer Arbeitsplätze nur in gemeinsamer Solidarität der beiden Gebietskörperschaften bewältigt werden kann und verpflichten sich gegenseitig, zum Gelingen des Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen nach Kräften beizutragen. Des Weiteren besteht zwischen den Vertragspartnern Einvernehmen, dass Aspekte der Nachhaltigkeit bei der Entwicklung des Gebiets unbedingt zu beachten sind.

 Die anliegende Vereinbarung wurde in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten Linus Viezens und Dr. Gerrit Aschmann von der Sozietät Gaßner, Groth, Siederer & Coll. in diversen gemeinsamen Abstimmungsgesprächen zwischen den Vertretern der Stadt Grevesmühlen und der Gemeinde Upahl erarbeitet und themen- und sachstandsbezogen in den Sitzungen der kommunalen Körperschaften vorgestellt.  Die Vereinbarung wurde im Vorfeld mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde inhaltlich abgestimmt.

 Die Vereinbarung regelt neben dem Vertragsgegenstand Zuständigkeiten für die Beantragung von Fördermitteln, für Bauleitplanung und Erschließung sowie Grundstücksvermarktung und Straßenunterhalt. Weiterhin werden die Beteiligungsrechte festgelegt und die Aufteilung von Investitionskosten und von Erträgen, insbesondere des Steueraufkommens, geregelt. 

Zudem enthält die Vereinbarung Regelungen zu Laufzeit und Kündigung, zur Auseinandersetzung im Falle einer Vertragskündigung oder -aufhebung, zu Streitigkeiten oder Schlichtungen sowie eine salvatorische Klausel. Der Abschluss dieser Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Landrats des Landkreises Nordwestmecklenburg nach § 165 Abs. 5 Satz 2 KV M-V. Die Änderung und die Aufhebung dieser Vereinbarung sind ebenfalls genehmigungspflichtig. 

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Anlagen zur Vorlage