12.01.2022 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

 

Frau Wobig spricht die Bescheide für die Straßenausbaubeiträge in Rankendorf an. Sie empfindet es als Frechheit, dass die Stadtverwaltung die Bescheide zwischen den Weihnachtstagen zustellen lassen hat. Der Info-Brief, der an die Betroffenen Bürgerinnen und Bürger Anfang Dezember versendet wurde, möchte sie nicht weiter erwähnen, da der Inhalt des Briefes eine Dreistigkeit darstellt.

Die Rechnung zu den Straßenausbaubeiträgen ist unübersichtlich und nicht nachvollziehbar.

Frau Wobig fragt nach, wo man Einsicht in die Rechnungen für den Straßenausbau nehmen kann. In Ihrer Nachbarschaft wohnt ein Bürger der ist Taubstumm, der würde mit diesem Bescheid überhaupt nicht zurechtkommen, weitere Nachbarn sind Rentner und können den geforderten Betrag nicht aufbringen. Wo können sich die Leute hinwenden um Hilfe zu bekommen?

 

Herr Straathof gibt Frau Wobig Recht, es ist keine Art und Weise, wie mit den Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wurde. Es hat Gespräche mit dem Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen und dem Bauamtsleiter gegeben, es ist laut Gesetz Pflicht, dass diese Bescheide erstellt werden mussten. Frist für die Zustellung der Bescheide war bis 31.12.2021.

 

Frau Wobig betont nochmals, sie empfindet es als Frechheit von der Stadt, dass so vorgegangen wurde.

Die Rechnung ist unverständlich, warum stehen die Straßenlampen mit auf dem Bescheid, warum wurde die Straße so ausgebaut, dass sogar über ein Fußweg ein 40 Tonnen LKW fahren kann. Dafür hat sie kein Verständnis.

 

Frau Lenschow meldet sich zu Wort, sie kann den Frust der Bürgerinnen und Bürger verstehen und erklärt, warum es zu dieser Konstellation der Versendung der Bescheide gekommen ist. Sie unterbreitet den Vorschlag, dass die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner einen Termin mit dem Bauamtsleiter vereinbaren und sich die Bescheide erklären lassen. Sie haben auch das Recht, einen Anwalt mit der Prüfung der Bescheide zu beauftragen, die Kosten dafür müssen sie aber selbst tragen.

Der körperlich beeinträchtigte Bürger kann sich eventuell Hilfe bei einem Betreuungsverein holen.

 

Frau Unger tut auch ihr Unverständnis für die in den Bescheiden veranschlagten Straßenlaternen kund. Die Lampen standen auch schon vor der Baumaßnahme.

 

Herr Straathof rät den betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen.

 

Herr Sangel unterbreitet den Vorschlag, dass das Gespräch mit dem Bauamtsleiter im Luise-Reuter-Saal stattfinden sollte, so braucht nicht jeder Bürger gesondert einen Termin zur Klärung der Bescheide vereinbaren.

 

Frau Maaß weist darauf hin, vor ihrem Grundstück steht keine Straßenlampe und zu ihrem Grundstück gibt es auch keine befestigte Zufahrt. Auch sie hat einen Bescheid bekommen, in der die Straßenbeleuchtung mit aufgeführt ist. Eigentlich ist sie mit ihrem Grundstück nicht direkt betroffen von der Baumaßnahme und soll trotzdem zahlen.

 

Herr Neubauer äußert sich auch noch zum Bescheid, er kann nicht nachvollziehen, dass ein Nachbar, der ein enorm größeres Grundstück an der Straße habe, die Kosten in dem Bescheid des Nachbarn nur geringfügig höher sind als in seinem Bescheid.

 

Frau Unger bittet um Klärung, ob in dieser Baumaßnahme die Straßenbeleuchtung inbegriffen war.

 

Herr Straathof ist daran interessiert, ob die Straßenausbaubeitragskosten für diese Baumaßnahme richtig berechnet wurden und unterbreitet den Vorschlag, eine Einwohnerversammlung für die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner mit dem Bauamtsleiter und dem Anwalt, der die Kostenrechnung erstellt hat, zu organisieren.

 

Frau Lenschow gibt zur Kenntnis, dass jeder Bescheidempfänger selbst seinen Widerspruch, in der angegebenen Widerspruchsfrist, in der Verwaltung einreichen muss.

 

Frau Maaß erkundigt sich, wann die Straßenlampe, die vor ihrem Grundstück entfernt wurde wieder aufgebaut wird. An ihrem Grundstück ist es stockdunkel. Laut ihrer Aussage hatte sie die Information vom Bürgermeister bekommen, dass die Straßenlampe wegen des Breitbandausbaus entfernt werden musste.

 

Herr Straathof wird den Fall prüfen lassen.