11.01.2022 - 6 Aktueller Stand der Corona-Pandemie; Auswirkung...

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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister berichtet, dass einzelne Lockerungsmaßnahmen im Rathaus aufgehoben wurden. Die Büros sind, soweit möglich, nur von einem Mitarbeiter zu nutzen. Es wird wieder vermehrt im Homeoffice gearbeitet. Testungen werden angeboten. Für den Ernstfall liegen Ablaufpläne für Prioritäten und Stellvertretungen bereit.

Als nächstes spricht der Bürgermeister die Sondernutzungssatzung für die Gastronomie und den Einzelhandel an. Die Regelungen wurden durch den Hauptausschuss nur für das Jahr 2021 getroffen.

 

Herr Krohn vertritt die Ansicht, dass es keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zum letzten Jahr gibt und spricht sich dafür aus, die Regelungen bis Mai beizubehalten. Er betont, dass auch der Tourismus bedacht werden sollte.

 

Herr Baetke schließt sich den Ausführungen von Herrn Krohn an.

 

Herr Schulz spricht sich für eine Verlängerung für ein halbes Jahr aus, damit die Betroffenen Planungssicherheit haben.

 

Der Hauptausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, dass die festgelegten Regelungen des Hauptausschusses aus dem Jahr 2021 hinsichtlich der Gastronomie und des Einzelhandels bis zum 30.06.2022 fortbestehen sollen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Erlasse und Stundungen von Mieten sind auch weiterhin auf Antrag möglich. Die Entscheidung ist durch den Hauptausschuss zu treffen.

Bei der Vermietung von Räumen an Vereine und Verbände wird weiterhin die Gebühr für den ursprünglichen Raum fällig, wenn aufgrund von Abstandsregelungen ein größerer Raum notwendig ist.

Herr Schiffner teilt mit, dass die gesetzlichen Regelungen bis 30. August gelten.

Herr Baetke hebt hervor, dass die Mehrzweckhalle im letzten Jahr gleich mehrmals hintereinander für Sitzungen genutzt wurde, um ein häufiges Ein- und Ausräumen zu vermeiden. Dies sollte beibehalten werden.

Der Bürgermeister teilt mit, dass auch die Regelungen zur Steuerstundung beibehalten werden sollten.

Frau Lenschow informiert in diesem Zusammenhang über den Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder. Eine Abstimmung mit dem Finanzamt ist bei Steuerstundungen erforderlich.

Der Bürgermeister geht nun auf die Sitzungen der Gremien ein. In der Landesverordnung wird für die Sitzungen politischer Gremien die 3G Regelung empfohlen. Dies soll auch den Ausschussvorsitzenden der städtischen Ausschüsse empfohlen werden.

Herr Baetke berichtet von den Impfterminen im Luise-Reuter-Saal. Er lobt die Organisation und teilt mit, dass die Termine gut angenommen werden.

Herr Schiffner spricht die WOBAG und die fehlende Prokura an und erkundigt sich nach dem Sachstand.

Der Bürgermeister informiert, dass die Anregung aus dem Finanzausschuss aufgegriffen wurde und in der Aufsichtsratssitzung im Dezember umgesetzt wurde.