16.12.2021 - 10 Grundsatzbeschluss zur Baulast des Brückenbauwe...

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Wortprotokoll

Herr Janke erläutert den Sachstand zu diesem Grundsatzbeschluss. Es wird festgestellt, dass die Gemeinde lt. Fusionsbeschluss aus 2019 Straßenbaulastträger dieses Bauwerkes ist. Der Sachverhalt für die erforderliche Beschlussfassung wird umfassend diskutiert.

Ein Beschluss der Gemeindevertretung würde den Straßenbau vorantreiben, so dass als nächstes umgehend eine Brückenprüfung gemacht wird sowie ein Planer für die Begleitung des Straßenbaus ausgeschrieben wird. Das Kreuzungsbauwerk würde gemeinsam mit der Bahn auf der Grundlage einer Kostenteilungsvereinbarung gebaut werden.

Im Moment sieht es so aus, dass die Bahn davon ausgeht, dass die Brücke abgerissen wird.

 

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Der vorliegende Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Upahl fasst den Grundsatzbeschluss,

  1. die Baulast für das vorhandene Brückenbauwerküber die Deutsche Bahn bei Hilgendorf umgehend zu übernehmen und
  2. eine zeitnahe Prüfung des vorhandenen Brückenbauwerks zu veranlassen und
  3. die vorhandene Brücke zusammen mit der Deutschen Bahn im Zuge der Streckenausbaus Lübeck - Bad Kleinen durch einen Neubau zu ersetzen und
  4. den Straßenausbau von Groß Pravtshagen nach Hilgendorf zu planen, um Fördermittel einwerben zu können und
  5. die Verwaltung zu beauftragen, den erforderlichen Grunderwerb durchzuführen.

 

wird nach Klärung der o. a. Punkte zur nächsten Gemeindevertretersitzung wieder zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Sachverhalt:

Die Deutsche Bahn plant den Ausbau des Streckenabschnitts Lübeck-Bad Kleinen, dieser ist für 2025 vorgesehen. In diesem Zusammenhang wurde der Zustand des Brückenbauwerks zwischen Hilgendorf und Groß Pravtshagen durch die Bahn abgefragt.

Das vorhandene Brückenbauwerk stellt ein Hindernis für das Vorhaben der Deutschen Bahn (DB) dar. Die DB würde es abreißen wollen.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Baulast immer unklar. Seit 2005 hat die Verwaltung im Einvernehmen mit dem seinerzeit fungierenden Bürgermeister der Gemeinde Plüschow, Herrn Kurt Fiedler, versucht, die Baulast auf die DB bzw. das Land M-V zu übertragen, um Verkehrssicherungspflicht und die damit verbundenen Kosten und Risiken abzuwenden, bis dato ohne Erfolg. Der Abbruch würde für Klarheit sorgen, allerdings auch Chancen verhindern, die Ortsteile Groß Pravtshagen und Hilgendorf direkt zu verbinden.

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Upahl, sachgerecht zwischen Nutzen und Aufwand zu entscheiden.

Aus reiner Verwaltungssicht wiegt das öffentliche Interesse weitaus weniger als die Kosten für eine Brücke und den Straßenbau, die im Übrigen noch völlig unklar sind, jedoch gefühlt zusammen zwischen 2,5-3,0 Mio. € liegen.

Selbst wenn die Investitionen anteilig gefördert werden würden, so ist die dauerhafte Unterhaltung und Abschreibung nicht ganz ohne. Bei positivem Beschluss zur Baumaßnahme geht die Baulast eindeutig auf die Gemeinde Upahl über und es sind dann die längst überfälligen Brückenprüfungen durchzuführen.

Im Haushalt stehen dafür im Moment keine Mittel zur Verfügung, diese sind dann in die Haushaltsplanung aufzunehmen.

Für weitere Erläuterungen und Fragen ist Herr Holger Janke auf der Sitzung zugegen.

 

Diskussion:

Derzeitig ist vollig unklar, bei wem jetzt die Baulast für die Brücke ist. Derzeit wird von allen Trägern öffentlicher Belange davon ausgegangen, dass das Brückenbuch bei der Gemeinde liegt und die Gemeinde demzufolge auch Baulastträger ist. Aus Sicht der Gemeinde kann davon nicht ausgegangen werden, da die Gemeinde kein Grundstückseigentümer ist. Außerdem gibt es keine Fahrbahn zu dieser Brücke, lediglich ein öffentlichen Weg (im Eigentum des Landes) führt über diese Brücke.

Wenn die Gemeinde hierzu keinen positiven Beschluss fasst, würde die Bahn sehr wahrscheinlich die vorhandene Brücke abreißen. Die Gemeinde hätte dann keine Möglichkeit mehr, hier einen Übergang zu bekommen.

Es stellt sich die Frage, ob es Förderprogramme für die Eigenanteile der Kommunen gibt, teilt Herr Janke mit, dass es derzeit keine Fördermöglichkeit für das Brückenbauwerk gibt.

 

Es werden erhebliche Bedenken bei Übernahme der Baulast der Brücke am Zustand und Nutzungsdauer der Brücke geäußert. Zwingend erforderlich wäre als erstes eine umfassende Brückenprüfung.

Bei Übernahme der Baulast und Brückenerneuerung muss die Gemeinde bis zum Beginn der Baumaßnahmen sicherstellen, dass niemand zu Schaden kommen kann.

Die Baulast für die Brücke lag bis 1989 beim Landkreis. Danach wurde das Brückenbuch einfach an die Gemeinde übergeben, ohne ein formelles Dokument.

 

Es besteht aber auch jederzeit die Option für die Gemeinde, die besagte Brücke abreißen zu lassen. Klärung muss auch herbeigeführt werden, ob die Gemeinde anteilige Abrisskosten zu tragen hätte.

 

Jetzt gilt zu klären, ob die Gemeinde Upahl der Idee der damaligen Gemeinde Plüschow folgen will, und diesen Verbindungsweg herzustellen.

 

Die Vielzahl der offenen Fragen muss erst abschließend geklärt werden. Danach kann erneut eine Beratung zu diesem Thema erfolgen.

-          Wie ist der Werdegang wenn die Gemeinde tatsächlich Baulastträger ist?

-          Brückenprüfung – wie lang ist die Nutzungsdauer noch?

-          Bei negativer Beschlussfassung zum Brückenneubau – von wem werden die Abrisskosten getragen?

-          Wo würden die Kosten für einen Brückenneubau liegen? Welche Fördermöglichkeiten gibt es hier?

-          Im Rahmen der Fusionsverhandlungen wurde dieses Problem bereits beim Innenministerium angesprochen. Es hat bereits Vorgespräche mit dem Innenministerium gegeben und Unterstützung wurde zugesichert. Für die Bearbeitung sollen entsprechende Lagepläne und Fotos mit vorgelegt werden.

 

Die Beschlussfassung zu diesem TOP wird auf die nächste Sitzung verschoben. Hier besteht noch weiterer Klärungsbedarf.