16.12.2021 - 6 1. Nachtragshaushaltssatzung/1. Nachtragshausha...

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Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert die Notwendigkeit und die wichtigsten Punkte des vorliegenden Nachtragshaushaltes für das laufende Jahr 2021. Der Großgewerbestandort war der eigentliche Auslöser für diesen Nachtragshaushalt.

Wenn man nach dem Bewertungssystem des Landes „Rubicon“ geht, ist die Gemeinde über diesen Nachtragshaushalt so einzustufen, dass sie eine gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit hat. Mit dem kommenden Haushaltsplan muss deshalb auch über Steuererhöhungen diskutiert werden.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung/den 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 für die Gemeinde Upahl.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

        davon anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde unter anderem dann eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich Änderungen im Stellenplan ergeben oder bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Mit dem vorliegenden Nachtrag wurden die aktuell bekannten Änderungen aus dem laufenden Geschäft und hinsichtlich der Investitionsmaßnahmen einschließlich ihrer Finanzierung eingearbeitet. Im Detail wird dies im Vorbericht erläutert.

 

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Anlagen zur Vorlage