13.12.2021 - 8 Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der ...

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Wortprotokoll

Frau Scheiderer erläutert die Notwendigkeit der Änderung der Hauptsatzung. Bei der Prüfung der vorgelegten 1. Satzung zur Änderung wurde festgestellt, dass die Übertragung von Aufgaben des Amtsausschusses (Förderanträge Dritter bis 1.000 € und Annahme von Spenden unter 1.000 €) auf den Hauptausschuss nicht zulässig ist.

 

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Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Grevesmühlen-Land in der Fassung des Entwurfs in Anlage 1.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

12

        davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.11.2021, welches am 10.11.2021 in der Stadtverwaltung einging, zeigte die untere Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg (uRAB) hinsichtlich § 5 der Hauptsatzung des Amtes Grevesmühlen-Land Änderungsbedarf wegen eines Verstoßes gegen die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern an. Das Schreiben der uRAB ist der Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt. Der Verstoß ist offensichtlich anlässlich der Prüfung der angezeigten 1. Änderungssatzung aufgefeallen.

Der Änderungsbedarf kann mit der 2. Änderung der Hauptsatzung, wie sie der Anlage als Entwurf zu entnehmen ist, umgesetzt werden

Zur besseren Lesbarkeit der Änderung in der Hauptsatzung enthält die Anlage darüber hinaus eine Synopse.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1003877&TOLFDNR=1003877&selfaction=print