30.11.2021 - 13 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 1.      Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange.

 

2.      Mit dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

3.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

        davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 31.08.2021 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Proseken Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.

Anlass der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ist eine vorliegende Anfrage, auf dem Flurstück 4/216 (teilw.), Flur 1, Gemarkung Proseken, eine Einfamilienhausbebauung zu realisieren. Für das betroffene Grundstück ist im Ursprungsplan eine Ausgleichsfläche festgesetzt. Derzeit wird das Grundstück als Zufahrt zum nördlich gelegenen Grundstück sowie als Abstellfläche genutzt.

In Erweiterung der vorhandenen Häuserreihe entlang des Ahornweges erscheint es daher sinnvoll, ein weiteres Grundstück als südlichen Abschluss zu entwickeln. Auf dem Grundstück mit einer Größe von 435 m² wird die Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit angestrebt. Die Erschließung erfolgt weiterhin von Süden aus. Die Festsetzungen orientieren sich am rechtskräftigen Ursprungsplan.

Mit dem vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf mit zugehöriger Begründung (inkl. Umweltbelange) zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange zu bestimmen.

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Anlagen zur Vorlage