30.11.2021 - 8 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 26.07.2021.

Das Ergebnis schließt mit einem Überschuss von 391.129,11 Euro ab. Der Ergebnisvortrag saldiert sich somit auf 1.310.088,36 Euro.

Für eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 6.818,70 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 75.076,33 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.   

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

        davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

Die Entnahme aus der Kapitalrücklage ist gemäß § 18 (3) GemHVO-Doppik M-V durch die Gemeindevertretung zu beschließen und durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen.      

 

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Anlagen zur Vorlage