23.11.2021 - 13 Beschluss über die Umsetzung der Maßnahme "Mult...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, das Vorhaben „Multifunktionsgebäude mit integrierter Ganztagsschule und Hort in Grevesmühlen“ umzusetzen und die Finanzierung in den Haushalten der Stadt Grevesmühlen für die Jahre 2022-2024 zu sichern.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Im Rahmen eines zweistufigen Verhandlungsverfahrens mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gem. VgV wurde im Ergebnis der Jurybewertung das Büro MHB mit der Objektplanung Gebäude und Innenräume stufenweise – zunächst für die Leistungsphasen 1-3 – beauftragt.

Planungsaufgabe war die Errichtung eines barrierefreien Multifunktionsgebäudes mit integrierter Ganztagsschule und Hort (88 Plätze) als Ergänzung der benachbarten Fritz-Reuter Grundschule am Standort des ehemaligen Kinder- und Jugendclubhauses.

Das Architekturbüro hat sich intensiv mit der Aufgabenstellung auseinandergesetzt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde mit allen Beteiligten ein tragfähiges inhaltliches und räumliches Konzept entwickelt und in einem Vorentwurf baulich umgesetzt. Es wurde 3 Varianten entwickelt, die dem Bauausschuss am 19.11.2021 vorgestellt wurden. Der Bauausschuss hat sich einstimmig für die zweigeschossige Variante A entschieden, die dann weiterentwickelt wurde. Der aktuelle Planstand liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. Die Kostenschätzung beträgt 7.094.630 €.

Dem 2. Projektaufruf – Schulbauprogramm des MV-Schutzfonds vom September 2021 folgend, soll das Vorhaben bis zum 10.12.2021 als Projektvorschlag eingereicht werden. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen vom 01.12.2020 gewährt. Danach kann eine Zuwendung in Höhe von 3.162.025 € beantragt werden. Eine Förderentscheidung durch das Ministerium für Inneres und Europa soll im Februar 2022 getroffen werden. Für den Antrag ist u.a. das Engagement des Schulträgers zur Finanzierung des Vorhabens anhand eines Gremienbeschlusses nachzuweisen.

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Anlagen zur Vorlage