13.12.2021 - 9 Anfragen und Mitteilungen

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Wortprotokoll

-          Die Terminplanung für das Amt Grevesmühlen-Land für 2022 wird an alle Amtsausschussmitglieder ausgereicht.
 

-          Herr Prahler informiert zu Corona: Derzeit ist darauf zu achten, dass in den Sitzungen Masken getragen und die Abstände eingehalten werden. Lediglich der Redner darf kurzzeitig seine Maske abnehmen. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit der 3-G-Regelung für Gemeindevertreter- und Ausschusssitzungen. Dies sollte aber am besten schon mit der Einladung bekannt gemacht werden. Eine Testung am Sitzungsabend sollte aber nach Möglichkeit vermieden werden (evtl. in Ausnahmefällen).
Nach aktuellem Stand wird es auch im nächsten Jahr zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen die Möglichkeit von Web-Konferenzen geben.
 

-          Herr Prahler informiert die anwesenden Bürgermeister, dass das Rathaus zwischen den Feiertagen geschlossen ist. Kontaktaufnahme mit den betreffenden Mitarbeitern sollte vorrangig per Email oder Telefon erfolgen, da von vielen auch Home Office genutzt wird.
In dringenden Fällen sollte vorher ein Termin vereinbart werden.
 

-          Im Bericht des Amtsvorstehers wurde auch auf die Sirenen eingegangen. Seit gestern liegt eine neue Richtlinie zu den Förderbestimmungen vor. Es ist zu erwarten, dass im ganzen Landkreis 17 Sirenenanlagen gefördert werden.
 

-          Beim heutigen Kommunalgipfel (Treffen der Landräte und Vertreter des Städte- und Gemeindetages auf Einladung der Ministerpräsidentin) wurde darüber gesprochen, dass es im nächsten Jahr erhebliche Einschränkungen bei den Schlüsselzuweisungen geben wird. Das Land ist bereit, hier etwas nachzubessern.

 

-          Ein neues Bundesgesetz (Bundesteilhabegesetz) ist durch die Landkreise und kreisfreien Städte umzusetzen. Dieses Gesetz besagt, dass jeder behinderte Mensch selbstbestimmt ein Teilhabekonzept erarbeitet bekommen soll. Die Finanzierung muss noch geklärt werden.
 

-          Es sind erhebliche Mehraufwendungen durch die Erhöhung der Kreisumlage zu erwarten. Auf Kreisebene kämpft der Landrat darum, mehr Personal einzustellen zu können. Es wird davon ausgegangen, dass die Kreisverwaltung mehr Personal in der Baubehörde und zentralen Steuerung braucht. Ein weiterer Grund ist, dass das KiföG den Landkreis erheblich mehr kostet, als kalkuliert war. Das wird alles dazu führen, dass die Kreisumlage steigen wird. Vor der Beschlussfassung zum Haushaltsplan wird es eine Bürgermeisterkonferenz (wahrscheinlich im März 2022) geben.

 

-          Orientierungsdatenerlass des Innenministeriums vom 29.11.2021
Frau Lenschow wurde im Vorfeld der Sitzung durch den Amtsvorsteher und mehrere Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden um eine Erläuterung zum Erlass gebeten. Sie berichtet, dass der Erlass eine Rechengrundlage für die Finanzzuwei-sungen und Kreis- und Amtsumlagen bildet, aber noch mit erhebliche Unsicherheiten belastet ist. Dies resultiert zum einen daraus, dass der Landeshaushalt, das Verbundquotengesetz und das Finanzausgleichsgesetz noch nicht durch den Landtag beschlossen wurden. Außerdem hat heute der Kommunalsozialgipfel unter Beteiligung der kommunalen Vertreter stattgefunden, in welchem über die Abrechnungsergebnisse des Finanzausgleichs 2020 und 2021 verhandelt wurde, was die Höhe der zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmasse noch entscheidend beeinflussen kann. Frau Lenschow fasst grob zusammen, wie die Finanzausgleichsmasse berechnet und auf die Kommunale Ebene für Gemeinde- und Kreisaufgaben aufgeteilt wird. Zudem erläutert sie, wie daraus die Zuweisungsbeträge für die einzelnen Kommunen errechnet werden. Nach aktuellem Stand stehen allein an Grundbeträgen pro Einwohner in 2022 ca. 21 Euro weniger zur Verfügung als im Vorjahr. Hinzu kommen die Bedarfsansätze (nach Kinderzahl, demografischer Entwicklung oder für übergemeindliche Aufgaben), denen die Steuerkraft der Gemeinde entgegengesetzt werden. Hier werden die Nivellierungshebe-sätze für die Realsteuern zugrunde gelegt, die mit dem FAG 2020 für mehrere Jahre festgeschrieben wurden. Das Innenministerium empfiehlt eine Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern für steuerschwache Kommunen mit den Haushaltsplänen für 2022 und 2023. Zudem findet mit der Zuweisungsberechnung eine Prüfung der Mindest-finanzausstattung anhand der durchschnittlichen Finanzkraft aller Gemeinden in M-V statt, woraus sich eine zusätzliche Zahlung ergeben kann. Hinsichtlich der Infrastruktur-pauschale bestehen weitere Unsicherheiten, diese soll nach aktuellem Stand ab dem Jahr 2023 um 1/3 abgesenkt werden.

 

-          Frau Lenschow weist weiterhin auf die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung hin, die für einige Gemeinden ab dem 01.01.2022 bis zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2022 gelten werden und bittet die Bürgermeister, im Zweifelsfall vor Auftragsauslösung in der Kämmerei nachzufragen, damit eine prüfsichere Begründung gefunden werden bzw. ein Hinweis zur Zulässigkeit der Auftragsvergabe gegeben werden kann.

 

-          Frau Lenschow informiert weiterhin über die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der andauernden Auswirkungen des Coronavirus vom 09.12.2021. Hierbei geht es im Wesentlichen darum, dass die Vorauszahlungen für Gewerbesteuer auf Antrag des Steuerpflichtigen bei nachweislich und nicht unerheblicher Betroffenheit bis zum 30.06.2022 herabgesetzt werden können.

 

-          Herr Kacprzyk kritisiert an dieser Stelle die Abweichung der Realität von den gemachten Wahlversprechen.

 

-          Herr Voß bittet um Informationen zu einem Schreiben des Amtes für Raumordnung an das StALU (für Gemeinden Upahl, Veelböken, Rüting). Es ist geplant, im Rambeeler Weg 12 Windkraftanlagen zu installieren. Das Amt für Raumordnung hat Probleme mit der Umsetzung. Das Antragsverfahren läuft bereits seit mehreren Jahren.
Herr Prahler erläutert, dass offensichtlich ein Investor einen Antrag auf die Errichtung von 12 Windenergieanlagen im o. g. Gebiet gestellt hat. Das ist auch bereits länger bekannt. Das Schreiben des Amtes für Raumordnung ist an das StALU gerichtet. Der Errichtung und dem Betrieb stehen Belange der Raumordnung entgegen, d. h. das Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig. Das ist inhaltlich damit begründet, dass die beantragten Windenergieanlagen nicht in einem Gebiet stehen, das in dem aktuellen Plan als Eignungsgebiet ausgewiesen ist. Jetzt müsste das StALU dem Antragsteller mitteilen, dass der Antrag abgelehnt ist, weil es nicht den Zielen der Raumordnung entspricht.
Der Antragsteller ist in seinen Rechten beeinträchtigt und kann Widerspruch und nach Widerspruchsverfahren auch Klage einreichen.
Der aktuelle Planungsstand ist noch nicht abgeschlossen.
Das weitere Vorgehen von möglichen Investoren bleibt jetzt abzuwarten.
 

-          Herr Hinze erklärt, dass bei Einleitung eines Bimsch-Verfahren die Standortgemeinde beteiligt wird. Da das noch nicht erfolgt ist, stellt sich die Frage, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet. Die Presseveröffentlichungen des StALU geben dazu keine Auskunft.
Herr Prahler: Das StALU ist nur verpflichtet, die Gemeinde zu beteiligen, wenn eine Genehmigung erfolgt.
Herrn Voß stellt sich die Frage, inwieweit die Abstände eingehalten werden.
Herr Hinze ist der Ansicht, wenn der Bereich der ehemaligen Kreis- und Bezirksgrenze zur Windkraft freigegeben wird, dann reden wir nicht von 12 Anlagen, sondern aufgrund der großen Fläche von eher 120 WKA, wenn man allein die Vorgespräche aus den vergangenen Jahren betrachtet.

Herr Straathof erklärt abschließend, dass das Amt derzeit keinen Einfluss auf die gesamte Angelegenheit hat, aber dennoch alles weiter beobachten will.

 

-          Herr Kolz spricht den vorgelegten Sitzungsplan des Amtes für das kommende Jahr an.
Er schlägt vor, die Sitzungen des Amtsausschusses in die einzelnen Gemeinden bzw. deren Gemeindehäuser zu verlegen, um diese besser kennenzulernen.
Der Amtsvorsteher steht diesem Vorschlag positiv gegenüber. Dieser Vorschlag findet auch die Zustimmung der anwesenden Ausschussmitglieder. Die Auswahl der Sitzungsorte wird im Losverfahren erfolgen.

 

-          Herr Kolz erkundigt sich nach dem Stand des Amtswechsels der Gemeinde Zierow.
Herr Straathof informiert, dass nähere Informationen dazu im schriftlichen Bericht des Amtsvorstehers enthalten sind. Das Datum 01.01.2022 ist definitiv vom Tisch.
Es wird vermutet, das vorerst nichts passiert und die Entwicklung im Amt „Klützer Winkel“ abgewartet wird.