16.11.2021 - 8 Kooperationsvereinbarung der Stadt Grevesmühlen...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister, die vorliegende Kooperationsvereinbarung mit dem Behindertenverband Grevesmühlen e.V. abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Frau Oberpichler ist in dem Text ein Schreibfehler aufgefallen. Herr Scharnweber merkt hierzu an, dass dies bereits aufgefallen ist und korrigiert wird.

Frau Ertel äußert sich positiv. Sie sieht hier auch keinen Missbrauch. Seit 2016 sind die Zahlungen gleichgeblieben.

Frau Ihde merkt an, dass im ersten Satz die Währungsangabe nicht korrekt ist.

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Sachverhalt:

Auf seiner Sitzung vom 9. März 2021 beauftrage der Hauptausschuss den Bürgermeister, Vorschläge zu erarbeiten, wie die jährliche finanzielle Unterstützung des Behindertenverbandes durch die Stadt Grevesmühlen verstetigt werden kann.

Nach Rücksprache mit der Vorsitzenden des Behindertenverbandes Heidrun Lange wurde die anliegende Kooperationsvereinbarung entworfen. Auf dieser Grundlage können die jährlichen Personalkostenzuschüsse für zwei "Minijobs" und die bisher gezahlten Sachkostenzuschüsse ohne eine Beantragung über die "Richtlinie der Stadt Grevesmühlen zur Förderung sozialer und kultureller Projekte" gezahlt werden. Einer möglichen Erhöhung der Lohnkosten wurde mit einer automatischen Steigerung der Fördersumme um jährlich ein Prozent Rechnung getragen (Inflationsausgleich).

Die Kooperationsvereinbarung hat eine unbefristete Laufzeit mit einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit.

Für das Jahr 2022 ergibt sich für die Personalkosten ein Auszahlungsbetrag von 5.000,00 € und für die Sachkosten von 500,00 €.

Der Personalkostenzuschuss erhöht sich in den darauf folgenden Jahren um jeweils ein Prozent. Eine Erhöhung des Sachkostenzuschusses ist nicht vorgesehen. 

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Anlagen zur Vorlage