02.12.2021 - 5 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

-          Frau Rogge berichtet, dass sie vier illegal entsorgte Farbeimer am Weidenweg in Harmshagen eingesammelt und entsorgt hat.
 

-          Die Mülleimer in Harmshagen und Testorf-Steinfort sind oft überfüllt. Die regelmäßige Entleerung durch die Firma Jenning reicht oft nicht aus. Frau Sievers berichtet, dass sie auch Einwohner gesehen hat, die dort den eigenen Hausmüll entsorgt haben.

 

(Herr Martin Lübbert erscheint, damit sind alle 9 Gemeindevertreter anwesend – 19.23 Uhr.)

 

-          Frau Lehnert fragt, ob es richtig ist, dass die Hundekotbeutel nicht in den öffentlichen Mülleimern der Gemeinde entsorgt werden dürfen.
Es entsteht eine rege Diskussion über die Entsorgung des Hundekots.
Die Verwaltung wird gebeten, an alle Anwesenden ein öffentliches Schreiben zur fachgerechten Entsorgung des Hundekots im Hundekotbeutel zu verfassen.

 

-          Herr Bannert, wohnhaft Landstr. 14 in Wüstenmark spricht ein Oberflächenwasser-/Regenwasserproblem auf seinem Grundstück an. Er erkundigt sich, ob die alte Leitung des Vorflutgrabens erneuert wird oder ob dort andere Maßnahmen geplant sind. Er betreibt eine stationäre Pumpenanlage, um das Grundwasser und Oberflächenwasser bei Hochwassersituationen abzupumpen. Zukünftig möchte er eine Heizungsanlage im Keller mit 2.000 l Pufferspeicher betreiben. Wer haftet, wenn seine Heizung beschädigt wird.

Das Bauamt wird gebeten, dazu Stellung zu nehmen.

 

Herr Bannert ist mit dieser Aussage nicht einsichtig. Nach kurzer Diskussion wird er des Raumes verwiesen.

 

Frau Raettig und Herr Lübbert erkundigen sich nach dem Sachverhalt von Herrn Bannert. Herr Vitense erklärt, dass die Untere Naturschutzbehörde sich geweigert hat, den Durchlass dort zu erneuern, u. a. weil dort Baumwurzeln das Vorhaben verhindern. Es wurde ein neuer Durchlass weiter links erbaut. Eine neue Vorflutleitung müsste erbaut werden, um das Problem dauerhaft zu lösen. Diese Investition läge bei über 1 Million Euro und die Leitung muss 100 Meter über ein privates Grundstück gelegt werden, womit der Eigentümer nicht einverstanden ist. Für ein solches Vorhaben wurde mit der Straßenbaumaßnahme zwei Reserveleitungen gelegt, um eine Beschädigung der neuen Straße später zu verhindern.