22.11.2021 - 6 Aktuelle Fragen im Ordnungsrecht und verkehrsre...

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Wortprotokoll

Herr Mews berichtet, dass am 17. November 2021 von 9 bis 11 Uhr die Verkehrsschau stattgefunden hat. Dabei ging es um die Überprüfung des Zustandes und der Sichtbarkeit der Verkehrszeichen und den Verkehrseinrichtungen, sowie die Beseitigung möglicher Gefahren im öffentlichen Verkehrsraum in Grevesmühlen.

 

Herr Mews stellt die Schwerpunkte, die bei der Verkehrsschau gesetzt wurden, vor:
- In der Großen Seestraße wurde ein Antrag auf eine Parkscheinzone gestellt, es soll ein weiterer Parkscheinautomat aufgestellt werden mit dem Zusatz Mo-Fr von 7-17 h und Sa 7-12 h und Bewohner mit Parkausweis sind gegebenenfalls frei. Zudem sollen die Halteverbotszone Höhe Markt und das Ende der Halteverbotszone Höhe Gerberhof entfernt werden und der Anfang der Halteverbotszone aus der Goethestraße soll in die Straße Gerberhof versetzt werden.


- In Bezug auf das das Innenstadtparken soll das Besucherparken eingeführt werden. Mögliche Standorte dafür sind auf der Karte sichtbar und die Prüfung erfolgt nun durch die Straßenverkehrsbehörde.


- In der Schulstraße befindet sich eine Ausweichfläche für den Gegenverkehr. Des Weiteren möchte man das absolute Halteverbot an der Kante der Fläche versetzen mit dem Zusatz „auch auf dem Seitenstreifen“. Man hat festgestellt, dass aus Richtung der Kirchstraße und Schulstraße die Beschilderung (Vorrang des Gegenverkehrs (Zeichen 208)) fehlt. Daraufhin soll ein Antrag mit dem vorhandenen Kartenmaterial gestellt werden.


- Im Questiner Weg wird ein absolutes Halteverbot aufgrund der Straßenreinigung von 9-11 h aufgestellt. Zudem soll an allen Einmündungen ein Antrag zum absoluten Halteverbot mit dem Zusatz Mi von 9-12 h gestellt werden.


- Am Wasserturm ist das Parken im Bereich der Parkflächen erlaubt und gegenüber der Einmündung zur Straße des Friedens nicht erlaubt. Falschparker können mit dem Tatbestand „Parken in Einmündungen“ abgestraft werden.


- Am Grüner Steig befindet sich auf der Wendeplatte ein eingeschränktes Halteverbot, denn aus Sicht der Anwesenden ist ein Wenden von Großfahrzeugen nicht möglich, wenn dort geparkt wird.


- In Neu Degtow müssen ausfahrende Fahrzeuge aus dem Verkehrsberuhigtem Bereich Vorfahrt gewähren, dennoch ist eine gesonderte Beschilderung nicht notwendig. Ein parken im neuen Wohngebiet ist nur auf den Grundstücken zulässig, da die Straßenbreite nur 4,00 Meter beträgt.


- In der Sandstraße befindet sich ein absolutes Halteverbot mit dem Zusatz Seitenstreifen. Dieser Zusatz muss an beiden absoluten Halteverboten angebracht werden. Hier wird eine Änderung der bestehenden Verwaltungsanordnung beantragt.


- In der Wismarschen Straße wird in Höhe der Gartenstraße das Vorfahrtsschild mit dem Verkehrsschild Vorrang des Gegenverkehrs ausgetauscht. Hierzu wird nun ein Antrag gestellt.

 

Herr Prahler spricht das Bewohnerparken in der Großen Seestraße an. Dort gab es viele Beschwerden durch Firmen und Kunden, deshalb soll eine „Mischzone“ errichtet werden. Das heißt, dass das Parken mit Bewohnerparkausweis sowie mit Parkschein gestatten werden soll. Dieser Antrag wird momentan von der Straßenverkehrsbehörde geprüft.