11.11.2021 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Alfred E...

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Wortprotokoll

Herr Kopp von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft stellt den diesen vorhabenbezogenen B-Plan den Gemeindevertretern vor und erläutert das Vorhaben. Dazu zählen der Zeitplan zur Bauleitplanung und Realisierung des Museums. Der Plan für die Fertigstellung des Rohbaus liegt bei Dezember 2023, für das Museum ist die Fertigstellung für 2024 vorgesehen.

Herr Kopp verweist darauf, dass bereits 2004 eine Kulturlandschaft Plüschow geplant war. Diese wird jetzt wieder aufgegriffen.
 

Aufgetretene Fragen, die sich u. a. auf notwendige Park- und Stellflächen, Kosten für die Gemeinde sowie das Künstlerhaus Plüschow bezogen, werden beantwortet und diskutiert. Von Herr Baumann wird festgestellt, dass Plüschow in diesem Zusammenhang dann auch eine neue Dorfstraße braucht.

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 entspr. §13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) mit der Gebietsbezeichnung „Alfred Ehrhardt Museum" im OT Plüschow", sofern dem Beschluss über die Veräußerung des Flurstückes 200, Flur 1 der Gemarkung Plüschow im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung zugestimmt wird . Das Planungsziel besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Museum sowie ein Atelier/ Wohnhaus mit zugehörigen Wohn- und Geweberäumen zu schaffen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 0,9 ha liegt in der Ortslage Plüschow, unmittelbar angrenzend an das Schloss Plüschow. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

        davon anwesend:

16

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Das im Jahr 1763 errichtete Schloss Plüschow bewohnten bereits seit den 1980er Jahren Künstler. Seit 1990 wird es durch den Förderkreis Schloss Plüschow e. V. als Mecklenburgisches Künstlerhaus genutzt. Dadurch ist Plüschow bereits heute als bedeutender Standort der Kunst- und Kulturszene überregional etabliert. Diese Ausgangsbedingungen sollen durch die Konzipierung und den Bau eines neuen Kunstmuseums gestärkt sowie durch den Ausbau kunst- und kultunwirtschaftlicher Netzwerke verbessert werden. Um diese Tätigkeiten zu intensivieren, soll das Kunstmuseum durch ein Atelier/ Wohngebäude mit zugehörigen Gewerberäumen enweitert werden. Dies soll durch die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Kunstmuseum und Atelier/Wohnhaus" gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) planungsrechtlich vorbereitet werden.

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Der Gemeinde entstehen keinerlei Kosten.

 

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Anlagen zur Vorlage