10.11.2021 - 8 Zuschuss zur Führerscheinausbildung für Kamerad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Straathof und Herr Severin erläutern in kurzen Zügen den Sachverhalt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Bezuschussung der Führerscheine wie vorgeschlagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

        davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Für das Führen von Fahrzeugen einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t ist der Führerschein Klasse C, in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg  der Führerschein der Klasse CE notwendig. Die Kosten für die Führerscheine liegen bei ca. 3.500 bis 4.500 €.

Die Gemeindevertretung soll nun beschließen, ob und zu welchen Konditionen die Kosten für aktive Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr übernommen werden können.

Die Verwaltung schlägt folgende Regelung vor:

Führerscheine der Klassen C, CE werden mit 100 % der entstehenden Kosten durch die Gemeinde Roggenstorf bezuschusst. Der Gemeinde Roggenstorf ist vor der Haushaltsplanung eine Liste der in Frage kommenden Kameradinnen und Kameraden zu übermitteln. Die Gemeinde Roggenstorf entscheidet, wie viele Kameradinnen und Kameraden im laufenden Haushaltsjahr den Zuschuss erhalten. Voraussetzung für die Förderung des Führerscheines durch die Gemeinde Roggenstorf ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang Truppmann Teil 2.

Dies soll auch rückwirkend für einen Kameraden gelten, der im Jahr 2021 den Führerschein gemacht hat.