26.10.2021 - 9 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Mischge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Füllberg vom Planungsbüro Hufmann gibt noch kurze Erläuterungen zum Lagerplatz der Firma Auto-Bauer.

 

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Beschluss:

 1) Die Gemeinde hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:

     s. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 

2) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen. 

3) Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung, dem Teil B - Text und den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 13a BauGB als Satzung.

 4) Die Begründung wird gebilligt.

 5) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 ortsüblich bekanntzumachen.  

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

        davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Mit der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 wird das Ziel verfolgt, die Baugrenzen innerhalb einer bestehenden Gewerbefläche zu erweitern und eine zusätzliche Fläche als nicht bebaubare Lagerfläche in den Bebauungsplan aufzunehmen. 

Der erneute Entwurf der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 wurde am 20.04.2021 von der Gemeindevertretung gebilligt. Die erneute öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 19.05.2021 bis zum 30.06.2021 statt. Parallel wurden auch die von den Änderungen berührten Behörden erneut beteiligt. In Abwägung der vorgebrachten Belange hat sich die Gemeinde entschlossen die Art der zulässigen Lagerplätze weiter zu präzisieren. Bestimmte Arten von Lagerplätzen nach der 4. BImSchV, die Immissionen wie Stäube, Erschütterungen und Gerüche verursachen können, wurden für unzulässig erklärt. Aufgrund des klarstellenden Charakters der zusätzlichen Festsetzung ist eine nochmalige öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung nicht nötig. 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 als Satzung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage