26.10.2021 - 11 Öffentliche Auslegung zum Entwurf der Teilforts...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Helms-Ferlemann verliest die im Entwurf vorliegende Stellungnahme.

 

Herr Kolz weist darauf hin, dass sich die Gemeinde im Wahlkampf gegen Windenergie ausgesprochen hat und plädiert dafür keine Stellungnahme zum jetzigen Entwurf abzugeben.

 

Weiterhin beantragt Herr Kolz eine namentliche Abstimmung ob die Stellungnahme wie im Entwurf ausgefertigt abgegeben wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Friedel Helms-Ferlemann Ja

Frank Bahlcke   Nein

Hellen Bahlcke  Nein

Alexander Fenner  Nein

Bernd Kolz   Nein

Sven Krüger   Nein

Konrad Larek   Ja

Simone Oldenburg  Enthaltung

Reinhard Siedenschnur Ja

Daniel Soth-Worofka  Ja

Dirk Stein   Enthaltung

 

Die Mehrheit der Gemeindevertretung spricht sich gegen die Abgabe einer Stellungnahme aus.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die Information zur Teilfortschreibung "Entwurf des Kapitels 6.5 Energie" zur Kenntnis und beschließt 

1. die Abgabe einer Stellungnahme sowie  

2. die Beauftragung der Verwaltung zur fristgemäßen Versendung der Stellungnahme 

Reduzieren

Sachverhalt:

Die Gemeinde ist im Rahmen der 3. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburg aufgefordert worden, Stellung zu nehmen. Die Teilfortschreibung umfasst die Aktualisierung des Kapitels 6.5 Energie. 

Das RREP hat für die Gemeinde immer dann Auswirkungen, wenn Vorhaben der Gemeinde oder Dritter die Belange, die im RREP festgeschrieben sind, betreffen. Dann kann dieses die Zulässigkeiten, Abstimmungserfordernisse oder Größenordnungen von Vorhaben beeinflussen. 

Ziel der Raumordnung ist es, den Standort von Windkraftanlagen so zu regeln, dass diese grundsätzlich nur in den vorgesehenen Windeignungsgebieten errichtet werden dürfen. Andernfalls dürften sie grundsätzlich überall im Außenbereich genehmigt werden, wenn nicht öffentliche Belange dagegen sprechen (vgl. § 35 Abs. 1 S. 5 BauGB).

Gegenstand der 3. Beteiligungsstufe ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen sowie des Umweltberichtes. Hierbei sind der Wegfall der Öffnungsklausel sowie Änderungen in bzw. der Wegfall von Windeignungsgebieten (WEG) zu nennen. 

Beigefügt ist ein Auszug der WEG, die die Stadt sowie die umliegenden Gemeinden betreffen.  

Die Gemeinde ist aufgefordert eine Stellungnahme (soweit gewünscht und notwendig) abzugeben.  

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage