18.10.2021 - 8 Öffentliche Auslegung zum Entwurf der Teilforts...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

 Die Gemeindevertretung nimmt die Information zur Teilfortschreibung "Entwurf des Kapitels 6.5 Energie" zur Kenntnis und beschließt 

1. die Abgabe einer Stellungnahme sowie  

2. die Beauftragung der Verwaltung zur fristgemäßen Versendung der Stellungnahme 

 

Diskussion BA:

Herr Siedenschnur erläutert kurz seine Bedenken, falls die Gemeinde keine Stellungnahme abgeben sollte.

Der Bürgermeister spricht sich gegen die Abgabe einer Stellungnahme aus.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abgabe einer Stellungnahme mit folgendem Kontext:

 

Die Gemeinde Gägelow ist für die Beibehaltung der ausgewiesenen Windeignungsgebiete in/um Gäglow.

 

Ein entsprechendes Schriftstück sowie die Mail von Herrn Dr. Groteloh soll als Tischvorlage auf der GV am 26.10.2021 entsprechend ausgehändigt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

 

 Die Gemeinde ist im Rahmen der 3. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburg aufgefordert worden, Stellung zu nehmen. Die Teilfortschreibung umfasst die Aktualisierung des Kapitels 6.5 Energie.

 

Das RREP hat für die Gemeinde immer dann Auswirkungen, wenn Vorhaben der Gemeinde oder Dritter die Belange, die im RREP festgeschrieben sind, betreffen. Dann kann dieses die Zulässigkeiten, Abstimmungserfordernisse oder Größenordnungen von Vorhaben beeinflussen.

 

Ziel der Raumordnung ist es, den Standort von Windkraftanlagen so zu regeln, dass diese grundsätzlich nur in den vorgesehenen Windeignungsgebieten errichtet werden dürfen. Andernfalls dürften sie grundsätzlich überall im Außenbereich genehmigt werden, wenn nicht öffentliche Belange dagegen sprechen (vgl. § 35 Abs. 1 S. 5 BauGB).

Gegenstand der 3. Beteiligungsstufe ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen sowie des Umweltberichtes. Hierbei sind der Wegfall der Öffnungsklausel sowie Änderungen in bzw. der Wegfall von Windeignungsgebieten (WEG) zu nennen. 

Beigefügt ist ein Auszug der WEG, die die Stadt sowie die umliegenden Gemeinden betreffen. 

 

Die Gemeinde ist aufgefordert eine Stellungnahme (soweit gewünscht und notwendig) abzugeben. 

 

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Anlagen zur Vorlage