20.10.2021 - 8 Öffentliche Auslegung zum Entwurf der Teilforts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rüting
- Datum:
- Mi, 20.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ivon Drewes
Wortprotokoll
Herr Hinze erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Auch hier ist es wichtig, dass die Gemeinde eine Stellungnahme abgibt. Die textliche Gestaltung soll auf der Dringlichkeitssitzung des Hauptausschusses in der kommenden Woche besprochen werden.
Herr Grote kritisiert, dass er mit den ausgereichten Beschlussvorlagen nicht einverstanden ist und diese für unzureichend hält.
Die ausgereichten Unterlagen werden kritisch diskutiert.
Der Bürgermeister wird dieses Thema in der kommenden Woche in der Dringlichkeitssitzung des Hauptausschusses diskutieren und allen Gemeindevertretern die ausformulierte Stellungnahme zur Kenntnis vorlegen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die Information zur Teilfortschreibung "Entwurf des Kapitels 6.5 Energie" zur Kenntnis und beschließt
1. die Abgabe einer Stellungnahme gem. Anhang sowie
2. die Beauftragung der Verwaltung zur fristgemäßen Versendung der Stellungnahme.
Dem Hauptausschuss wird die Entscheidung übertragen, die erforderliche Stellungnahme abzufassen, um die Interessen der Gemeinde zu vertreten.
Sachverhalt:
Die Gemeinde ist im Rahmen der 3. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburg aufgefordert worden, Stellung zu nehmen. Die Teilfortschreibung umfasst die Aktualisierung des Kapitels 6.5 Energie.
Das RREP hat für die Gemeinde immer dann Auswirkungen, wenn Vorhaben der Gemeinde oder Dritter die Belange, die im RREP festgeschrieben sind, betreffen. Dann kann dieses die Zulässigkeiten, Abstimmungserfordernisse oder Größenordnungen von Vorhaben beeinflussen.
Ziel der Raumordnung ist es, den Standort von Windkraftanlagen so zu regeln, dass diese grundsätzlich nur in den vorgesehenen Windeignungsgebieten errichtet werden dürfen. Andernfalls dürften sie grundsätzlich überall im Außenbereich genehmigt werden, wenn nicht öffentliche Belange dagegensprechen (vgl. § 35 Abs. 1 S. 5 BauGB).
Gegenstand der 3. Beteiligungsstufe ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen sowie des Umweltberichtes. Hierbei sind der Wegfall der Öffnungsklausel sowie Änderungen in bzw. der Wegfall von Windeignungsgebieten zu nennen.
Die Gemeinde ist aufgefordert eine Stellungnahme (soweit gewünscht und notwendig) abzugeben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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673,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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