20.10.2021 - 7 Öffentliche Auslegung des Entwurfes (Grobkonzep...

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Wortprotokoll

Zu diesem Thema erfolgte bereits am 03.09.2021 eine Vorabstimmung im Hauptausschuss der Gemeinde.
Eine Lockerung der 3-%-Regelung wird erwartet.

Verwiesen wird u. a. auch auf das Vorhandensein von Gaststätte, Kita, Arzt, Einkaufsmöglichkeiten, Buslinien (Taktstrecke Schwerin – Grevesmühlen), Backshop usw.

Herrn Grote sieht die Aufarbeitung des Sachverhaltes in der Verantwortung der Verwaltung. Weiterhin bittet er um die Klärung der Begrifflichkeit „Zentralort“.

 

F.: Der Bürgermeister bittet um die Ausreichung der Definition eines „zentralen Ortes“ an alle Gemeindevertreter!

 

Aufgrund eines fehlenden ausformulierten Beschlussvorschlages und der Bitte der Verwaltungsmitarbeiter, die Grundsätze der Stellungnahme in der Gemeindevertretersitzung zusammenzutragen, entsteht eine rege Diskussion.

 

Aus diesem Grund stellt der Bürgermeister den Antrag, dass sich der Hauptausschuss mit diesem Thema beschäftigt.

Der BM schlägt vor, eine Dringlichkeitssitzung einzuberufen und den Entwurf für eine Stellungnahme vorzubereiten. Dazu wird ein Mitarbeiter des Bauamtes (Frau Bichbäumer/Frau Rath) als Unterstützung hinzugezogen. Die erforderliche Stellungnahme ist bis zum 02.11.2021 abzugeben.
Herr Thiem bittet darum, dass hier auch der Bauausschuss einbezogen wird.

 

Herr Grote bittet um Prüfung, ob hier eine Terminverlängerung beantragt werden kann. Anderenfalls sollte der Termin 02.11.2021 für die Abgabe der Stellungnahme unbedingt eingehalten werden.

Außerdem hat Herr Grote Bedenken, dass diese Angelegenheit durch die Verwaltung zu „locker“ gesehen wird und hält eine Regelung im Amtsausschuss für geeigneter.

Herr Grote beantragt, dass sich der Amtsausschuss mit diesem Thema beschäftigt und eine Fristverlängerung beantragt. Die öffentliche Auslegung läuft bereits seit dem 31.08.21, daher ist kaum zu glauben, dass innerhalb einer Woche die erforderliche Zuarbeit zu erhalten ist.

 

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Beschluss:

Dem Hauptausschuss wird die Entscheidung übertragen, die erforderliche Stellungnahme abzufassen, um die Interessen der Gemeinde zu vertreten. Die Tendenz der Gemeinde ist eine gelockerte Bebauung. Alle Gemeindevertreter erhalten eine Einladung zur Sitzung des Hauptausschusses. Die Dringlichkeitssitzung wird als Präsenzsitzung durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Am 26. Mai hat die 64. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg beschlossen, den Entwurf (Grobkonzept) über die allgemeinen Planungsabsichten zur Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und den ihn ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freizugeben.

 

Hierzu findet die öffentliche Auslegung des Entwurfes (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des RREP WM 2011 für die Kapitel 4.1 und 4.2 in der Zeit vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 statt.

 

Beigefügt finden Sie die entsprechenden Unterlagen zur Kenntnis und Information. Es ist festzulegen, ob die Gemeinde eine Stellungnahme abgeben möchte. Der Tenor sollte ebenfalls festgelegt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage