11.10.2021 - 11 Erteilung einer Aussagegenehmigung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 11.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, in Sachen Drebenstedt, C. u.a. ./. Umlegungsausschuss der Stadt Grevesmühlen zu den Aktenzeichen 13 U 2/17 Baul und 4 O 148/17 Baul LG Schwerin, dem Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen, Herrn Lars Prahler, für den auf Mittwoch, den 01.12.2021 um 11.00 Uhr festgesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Rostock die Genehmigung zu erteilen, zur Sache auszusagen.
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen ist in Sachen Drebenstedt, C. u.a. ./. Umlegungsausschuss der Stadt Grevesmühlen u.a. mit Schriftsatz des Oberlandesgerichts Rostock vom 06.09.2021 zum Termin zur mündlichen Verhandlung am 01.12.2021 geladen. Die vollständige Ladung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Da der Bürgermeister, Herr Lars Prahler, seine Sachkenntnisse in dieser Angelegenheit anlässlich seiner dienstlichen Tätigkeit erworben hat und insofern der Verschwiegenheitsplicht gemäß § 37 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) unterliegt, bedarf seine Aussage vor dem Oberlandesgericht nach § 37 Abs. 3 BeamtStG der Genehmigung des Dienstherren. Dienstherr für den Bürgermeister ist nach § 2 BeamtStG die Gemeinde. Zur Erteilung einer Aussagegenehmigung ist somit ein Beschluss der Stadtvertretung erforderlich.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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586,9 kB
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