23.09.2021 - 17 Beschluss über die Außerplanmäßige Auszahlung u...

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Wortprotokoll

 

Frau Rogge fragt, ob die alten Straßenbeleuchtungen nicht nochmal verwendet werden können.

Herr Vitense erklärt, dass die Straßenbeleuchtungen teilweise bereits in anderen Gebieten aufgestellt wurden.

Der Beschluss über die Außerplanmäßige Auszahlung und Auftragsvergabe für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung Wüstenmark wird von der Gemeindevertretung in vorliegender Fassung wie folgt beschlossen.

 

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Beschluss:

 Die Gemeindevertretung beschließt, die Außerplanmäßige Auszahlung und Auftragsvergabe für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Wüstenmark. 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Testorf-Steinfort beabsichtigt, für die Ortslage Wüstenmark die zwingend notwendige Straßenbeleuchtung noch in diesem Jahr zu errichten.

Die Kosten für die Aufstellung liegen laut Angebot bei ca. 23.000 Euro für das Liefern, Aufstellen und Anschließen von 12 Mastleuchten.

Die Maßnahme ist dringend notwendig, da während der Bauphase Ortslage Wüstenmark die alten Lampen demontiert wurden. 

Da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung keine Kenntnis über diese Maßnahmen bestand, ist eine Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung notwendig. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem PSK 11401.14211000-010 "Erwerb und Erschließung der alten Gutsanlage in Testorf - Erstellung B-Plan Nr. 3 Am Gutshof". Die Deckung wird nicht benötigt, da die Maßnahme derzeit nicht zur Ausführung kommt. Die entnommenen Mittel werden ggf. im Nachtragshaushalt bzw. zur nächsten Haushaltsplanung erneut eingeplant. 

Gemäß § 8 Abs.2 Nr. 11 der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde entscheidet die Gemeindevertretung über außerplanmäßige Ausgaben ab einem Wert von mehr als 2.000,- € je Fall.

Gemäß § 8 Abs.2 Nr. 12 der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde entscheidet der Bürgermeister über Auftragsvergaben für Bauleistungen bis 25.000,- €.