28.09.2021 - 8 Beschluss über die Bereitstellung von überplanm...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für das Vorhaben „Neubau einer Halle für Kommunaltechnik“ in Höhe von 30.000,00 €.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

        davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Aufgrund eines nicht übertragenen Haushaltsausgaberestes in Höhe von 38.322,63 € aus dem Jahr 2019 in das Folgejahr 2020 stehen bereits geplante Mittel in selber Höhe nicht mehr zur Verfügung. Der Haushaltsrest wurde durch das Bauamt zur Übertragung angemeldet, jedoch im Buchungsprogramm versehentlich nicht in das Folgejahr 2020 übertragen. Diese Übertragung kann nicht nachgeholt werden.

Es handelt sich demnach nicht um überplanmäßige Mittel im Sinne von Mehrausgaben, sondern um Mittel die tatsächlich schon geplant waren.

Gemäß Rücksprache in der Kämmerei kann die ÜPL aus dem PSK 61100.40130000 (Gewerbesteuereinnahmen) gedeckt werden. Hier kann über zusätzliche Einnahmen in Höhe von 30.000,00 € verfügt werden.

Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Stepenitztal entscheidet der Bürgermeister über überplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 6.000 €.

Da die überplanmäßige Aufwendung und Ausgabe über dieser Wertgrenze liegt, bedarf diese Entscheidung einen Beschluss durch die Gemeindevertretung.