28.09.2021 - 7 Öffentliche Auslegung des Entwurfes (Grobkonzep...

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Wortprotokoll

Herr Koth bittet Frau Rat um eine kurze Erläuterung.

Frau Rath erläutert die Teilfortschreibung des RREP des Entwicklungsplanes von 2020 – 2030. Das Konzept ist nicht in der Gemeindevertretung abstimmungsrelevant.

Ziele: die 3-%-Regelung soll ausgeweitet werden. Ferienwohnungen und betreutes Wohnen werden nicht mitberechnet. Es sind drei Modelle – welches steht noch nicht fest.

Frau Rath bietet an, wenn Fragen bestehen, diese telefonisch zu beantworten.

 

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Sachverhalt:

Am 26. Mai hat die 64. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg beschlossen, den Entwurf (Grobkonzept) über die allgemeinen Planungsabsichten zur Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und den ihn ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freizugeben.

 

Hierzu findet die öffentliche Auslegung des Entwurfes (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des RREP WM 2011 für die Kapitel 4.1 und 4.2 in der Zeit vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 statt.

 

Beigefügt finden Sie die entsprechenden Unterlagen zur Kenntnis und Information. Es ist festzulegen, ob die Gemeinde eine Stellungnahme abgeben möchte. Der Tenor sollte ebenfalls festgelegt werden.

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Anlagen zur Vorlage