28.09.2021 - 5 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Reduzieren

Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung nimmt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1001884&SILFDNR=3050&TOLFDNR=1001884&selfaction=print