28.09.2021 - 9 Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Zum o.g. Tagesordnungspunkt fügt Herr Baetke die Idee hinzu, dass „typische“ Ampelmännchen zu ändern. Hierfür schlägt er Symbole, wie beispielsweise eine Krähe oder Piraten vor.

 

Herr Krohn befürwortet die Umrüstung auf LED und sieht hier ebenfalls die Notwendigkeit vor. Jedoch liege die Veränderung des Ampelmännchens in der Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern.

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt eine außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 25.000 € für das Produktsachkonto 54101.09600000-261 "Umrüstung Ampelanlagen auf LED und Blindensignalisierung".

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen unterhält derzeit fünf Fußgängerampelanlagen an Gemeindestraßen. Durch die Wartungsfirma wurde im April 2021 darauf hingewiesen, dass es mittelfristig keine Ersatzteile, wie Glühlampen, Reflektoren, Trafos und Fassungen mehr für diese Altanlagen zu beschaffen sind. 

Um zukünftig die Wartung/Instandhaltung zu gewährleisten, erfolgt im ersten Zug die Umrüstung der FSA Wismarsche Straße 85/96 auf energiesparende LED-Technik. Auf Grund der Höhe der Kosten sollen alle weiteren Ampeln in den nächsten ein bis zwei Jahren umgerüstet werden. Gleichzeitig werden die Ampeln mit einer Blindensignalisierung ausgestattet. 

Da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung keine Kenntnis über diese Maßnahmen bestand, ist eine Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung notwendig. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem PSK 54600.09600000-096 "Wohnmobilparkplatz Ploggensee". Die Deckung wird nicht benötigt, da die Maßnahme derzeit nicht zur Ausführung kommt. Die entnommenen Mittel werden ggf. im Nachtragshaushalt bzw. zur nächsten Haushaltsplanung erneut eingeplant. 

Gemäß § 6 Abs.11 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen entscheidet der Hauptausschuss bei außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von 5.000 Euro bis 50.000 Euro je Fall.