23.09.2021 - 11 Öffentliche Auslegung zum Entwurf der Teilforts...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung nimmt die Information zur Teilfortschreibung "Entwurf 

des Kapitels 6.5 Energie" zur Kenntnis und beschließt 

1. die Abgabe einer Stellungnahme mit festzulegendem Tenor sowie  

2. die Beauftragung der Verwaltung zur fristgemäßen Versendung der 

Stellungnahme 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

        davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

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Sachverhalt:

Die Stadt ist im Rahmen der 3. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburg aufgefordert worden, Stellung zu nehmen. Die Teilfortschreibung umfasst die Aktualisierung des Kapitels 6.5 Energie. 

 

Das RREP hat für eine Gemeinde immer dann Auswirkungen, wenn Vorhaben der Gemeinde oder Dritter die Belange, die im RREP festgeschrieben sind, betreffen. Dann kann dieses die Zulässigkeiten, Abstimmungserfordernisse oder Größenordnungen von Vorhaben beeinflussen. 

 

Ziel der Raumordnung ist es, den Standort von Windkraftanlagen so zu regeln, dass diese grundsätzlich nur in den vorgesehenen Windeignungsgebieten errichtet werden dürfen. Andernfalls dürften sie grundsätzlich überall im Außenbereich genehmigt werden, wenn nicht öffentliche Belange dagegen sprechen (vgl. § 35 Abs. 1 S. 5 BauGB).

 

Gegenstand der 3. Beteiligungsstufe ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen sowie des Umweltberichtes. Hierbei sind der Wegfall der Öffnungsklausel sowie Änderungen in bzw. der Wegfall von Windeignungsgebieten zu nennen. 

Die Stadt ist aufgefordert eine Stellungnahme (soweit gewünscht und notwendig) abzugeben. 

 

Diskussion BA:

Der Bürgermeister informiert anhand einer Präsentation über die wichtigsten Änderungen in der 3. Beteiligungsstufe.

Herr Schulz spricht von einer Zersiedlung der Landschaft. Herr Krohn empfindet die Abgabe einer Stellungnahme eher sinnlos, da die Stadt bereits alle Argumente vorgetragen hat. Herr Reppenhagen spricht von einer negativen Puzzleplanung.

 

Der BA empfiehlt der SVS keine weitere Stellungnahme abzugeben.

 

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Anlagen zur Vorlage