23.09.2021 - 12 Öffentliche Auslegung des Entwurfes (Grobkonzep...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

 

Diskussion BA:

Herr Prahler führt aus, dass das Grobkonzept eine Präsentation des Amtes für Raumordnung ist, wie sie den Planungsprozess bzgl. Siedlungsstruktur und Stadt- und Dorfentwicklung vorantreiben würden. Es sollen Anregungen aus der Gemeinde kommen, ob diese damit einverstanden sind.

Der BA empfiehlt keine Stellungnahme abzugeben. Die Entscheidung soll jedoch dem Hauptausschuss überlassen werden.

 

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung nimmt die Information zur Teilfortschreibung des Kapitels 4.1 (Siedlungsstruktur) und 4.2 (Stadt- und Dorfentwicklung) zur Kenntnis und beschließt 

 

1. die Abgabe einer Stellungnahme (gem. Anhang) sowie  

 

2. die Beauftragung der Verwaltung zur fristgemäßen Versendung der  Stellungnahme  

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

6

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Am 26. Mai hat die 64. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg beschlossen, den Entwurf (Grobkonzept) über die allgemeinen Planungsabsichten zur Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und den ihn ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freizugeben.

 

Hierzu findet die öffentliche Auslegung des Entwurfes (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des RREP WM 2011 für die Kapitel 4.1 und 4.2 in der Zeit vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 statt.

 

Beigefügt finden Sie die entsprechenden Unterlagen zur Kenntnis und Information. Es ist festzulegen, ob die Stadt eine Stellungnahme abgeben möchte. Der Tenor sollte ebenfalls festgelegt werden.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage