23.09.2021 - 12 Beschluss über Entwurf und Öffentlichkeits-/Beh...

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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel erklärt, dass wenn der Beschluss gefasst wird, keine Windenergie mehr direkt an die Dörfer der Gemeinde gebaut werden darf.

Herr Lübbert fragt nach, ob man die alten Windkraftanlagen durch moderne und leistungsfähigere Teile ersetzen darf (repowering)

Frau Rogge erklärt, dass das dann nicht mehr möglich sein wird.

Herr Mahnel weist darauf hin, dass sich das in Zukunft möglicherweise ändert.

Herr Vitense informiert, dass Reparaturen jedoch weiterhin möglich sind.

 Der Beschluss wurde von der Gemeindevertretung in vorliegender Fassung wie folgt beschlossen.

 

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Beschluss:

 

 1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Testorf-Steinfort und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 

 

2. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Testorf-Steinfort wird wie folgt begrenzt: 

- im Nordwesten: durch landwirtschaftliche Flächen, 

- im Nordosten: durch landwirtschaftliche Flächen und die Landesstraße L031, 

- im Südwesten: durch landwirtschaftliche Flächen, 

- im Südosten: durch landwirtschaftliche Flächen  

 

3. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.  

 

4. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Testorf-Steinfort deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

 Die Gemeinde Testorf-Steinfort stellt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich innerhalb des Gemeindegebietes auf, um die Sonderbaufläche für Windenergieanlagen, die bisher im Flächennutzungsplan dargestellt ist zurückzunehmen. Die Zielsetzung korrespondiert mit der in Aufstellung befindlichen Teilfortschreibung des RREP für die Region Westmecklenburg (3. Stufe des Beteiligungsverfahrens der Teilfortschreibung Stand April 2021).  

 

Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt und den berührten Behörden und TÖB im Rahmen der Beteiligung mit dem Vorentwurf Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen. Hinsichtlich der berührten Behörden und TÖB ergeben sich  - zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen, - nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen. Darüber hinaus werden Hinweise aus den Stellungnahmen soweit erforderlich in der Begründung berücksichtigt.  

Maßgeblich sind aus Sicht der Gemeinde die Stellungnahme des Landkreises, Bauleitplanung, des Amtes für Raumordnung und Landesplanung und die Belange, die von der Gemeinde Rüting vorgetragen wurden. Die Gemeinde ergänzt die Ausführungen zur bisherigen planungsrechtlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Regelung und Steuerung von Windenergieanlagen unter Bezug auf die vorliegenden Erkenntnisse und Zielsetzungen der Raumordnung und Landesplanung.  

 

Unter Berücksichtigung des in Aufstellung befindlichen RREP sieht sich die Gemeinde in ihrer Vorgehensweise bestärkt. Das RREP von 2011 wurde für unwirksam erklärt. Die Gemeinde hatte im Rahmen des Vorentwurfs die Unterlagen der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens genutzt und dargelegt, dass sie nicht von der Öffnungsklausel Gebrauch machen wird und dies unter Bewertung der Sicherung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse begründet. Bereits zu diesem Zeitpunkt war aus Sicht der Gemeinde eine Bindungswirkung entfallen. In Bezug auf die Belange, die von der Gemeinde Rüting im Beteiligungsverfahren mit dem Vorentwurf vorgetragen werden, setzte sich die Gemeinde Testorf-Steinfort mit diesen ausführlich auseinander. Die Gemeinde Testorf-Steinfort war anderer Auffassung als die Gemeinde Rüting. Die Gemeinde war davon überzeugt, dass die Aufhebung der Sonderbaufläche für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan zulässig und begründet ist. Die Gemeinde geht davon aus, dass die Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen RREP verfestigt sind. Die Gemeinde hatte bereits zum damaligen Zeitpunkt dargestellt, dass sie von der Öffnungsklausel keinen Gebrauch machen wird.  

 

 Die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf ergab keine wesentlichen Änderungen der Planungen. Die Anregungen und Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren werden im erforderlichen Umfang beachtet.   

 

Die Verfahren zur Änderung des RREP bzw. zur Neuaufstellung des RREP sind noch nicht abgeschlossen. Das Verfahren der 3. Stufe der Beteiligung wird durchgeführt. Unter Beachtung der Zielsetzungen der Teilfortschreibung des RREP, Entwurf des Kapitel 6.5, 3. Stufe des Beteiligungsverfahrens, geht die Gemeinde Testorf-Steinfort von verfestigten Zielen der Raumordnung und Landesplanung aus. Grundlage für die Bewertung der Gemeinde sind die Ausführungen im Kapitel 6.5 Energie. Danach sind gemäß Ziffer 8 „(8) Die Errichtung, der Ersatz und die Erneuerung raumbedeutsamer Windenergieanlagen sind ausschließlich innerhalb der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen zulässig. Innerhalb der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen dürfen keine der Windenergienutzung entgegenstehenden Nutzungen zugelassen werden (Z).“ Die Öffnungsklausel ist entfallen.  

 

Unter Berücksichtigung der Zielvorgaben der Raumordnung und Landesplanung (Teilfortschreibung Energie 3. Beteiligungsverfahren) und der örtlichen Situation hat die Gemeinde das Ziel, das Sondergebiet für Wind aus dem Flächennutzungsplan zu entlassen. Die entspricht den Zielsetzungen der Raumordnung und Landesplanung. Somit sind über den Bestand hinaus keine Zulässigkeiten für Windenergieanlagen planungsrechtlich geregelt. Die gemeindliche Zielsetzung befindet sich in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. 

  

Unabhängig vom weiteren zeitlichen Fortgang des Verfahrens zur Aufstellung des RREP (Kapitel Wind) führt die Gemeinde Testorf-Steinfort das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes fort, um ihre Anforderungen der vorbereitenden Bauleitplanung zu erfüllen. 

 

Anlage 

Planzeichnung Beschlussvorlage Entwurf   

Begründung Beschlussvorlage Entwurf (wird ergänzt) 

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Anlagen zur Vorlage