23.09.2021 - 9 Annahme einer Zuwendung

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Wortprotokoll

 

Herr Vitense informiert die Gemeindevertreter, dass dieses Jahr keine Weihnachtsfeier stattfinden wird.

Die Annahme einer Zuwendung wird von der Gemeindevertretung in vorliegender Fassung wie folgt beschlossen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung erteilt ihre Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen für folgende Zwecke:

- 1.500,00 Euro von der Jagdgenossenschaft Testorf-Steinfort für die Aufstellung eines Fahrradhalters (Anlehnbügel einseitig) im Fahrradunterstand an der Bushaltestelle in der Lindenallee in Testorf-Steinfort,

- 378,00 Euro von der Erbengemeinschaft Averdunk für kulturelle und soziale Zwecke. Sollte die Spende pandemiebedingt nicht verbraucht werden, ist diese nach 2022 zu übertragen.

                          

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, wenn die in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 100 Euro erreicht wurde.

Zusätzlich ist durch die Gemeinde jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.