23.09.2021 - 11 Beschluss über die Aufnahme von Vertragsverhand...

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Wortprotokoll

 

Herr Kleiner fragt, ob die Bezahlung der Flächen ebenfalls mittels einem obligatorischen Euro erfolgt.

Herr Vitense bejaht diese Frage.

 

Der Beschluss über die Aufnahme von Vertragshandlungen wird von der Gemeindevertretung in vorliegender Fassung wie folgt beschlossen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort beschließt, mit der Gemeinde Dalberg-Wendelstorf Vertragsverhandlungen zum Abschluss eines Gebietsänderungsvertrags aufzunehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Umgemeindung der Flurstücke 73, 81/1, 82, 83/1, und 84/1 der Flur 1 in der Gemarkung Wendelstorf eine Gebietsänderungsvertrag auszuhandeln. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die Ämter Lützow-Lübstorf und Grevesmühlen-Land sowie der Landkreis Nordwestmecklenburg sind anzuhören.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Nach § 11 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) können Gemeinden aus Gründen des öffentlichen Wohls in ihren Grenzen geändert werden.

Die Gemeinde Dalberg-Wendelstorf war Eigentümerin der Flurstücke 73, 81/1, 82, 83/1 und 84/1 der Flur 1 in der Gemarkung Wendelstorf. Hierbei handelt es sich um Teile eines Wegs von der L03 nach Seefeld. Dieser Weg dient der Erschließung der Ortslage Seefeld. Durch die Gemeinde Testorf-Steinfort wurde beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg im Jahr 2014 ein Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches beantragt, da die Straße auf dem Gebiet von drei Gemeinden lag.

In diesem Zusammenhang hatte die Gemeinde Dalberg-Wendelstorf im Beschlusswege zugestimmt, der Gemeinde Testorf-Steinfort die oben genannte Flurstück zu einem Preis von 1,- € je m² zu übereignen, weil die Ortserschließung Seefeld für die Gemeinde Dalberg-Wendelstorf keine Bedeutung gehabt hat.

Durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg wurde mit Ausführungsanordnung vom 29. Mai 2018 der freiwillige Landtausch "Testorf-Steinfort I" für die Gemeinden Dahlberg-Wendelstorf, Testorf-Steinfort und Mühlen Eichsen bekanntgegeben. Der freiwillige Landtausch beinhaltete auch die Flurstücke 73, 81/1, 82, 83/1 und 84/1 der Flur 1 in der Gemarkung Wendelstorf mit einer Gesamtgröße von 6.538 m².

Eine grundbuchrechtliche Änderung ist Infolge des freiwilligen Landtauschs inzwischen erfolgt. Die Gemeinde Testorf-Steinfort ist Eigentümerin der Flurstücke 73, 81/1, 82, 83/1 und 84/1 der Flur 1 in der Gemarkung Wendelstorf.

Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat mit Schreiben vom 25.05.2021 über die Stadtverwaltung Grevesmühlen bei der Amtsverwaltung des Amtes Lützow-Lübstorf einen Antrag an die Gemeinde Dalberg-Wendelstorf gerichtet, ein Gebietsänderungsverfahren bezüglich der betroffenen Straßenflurstücke herbeizuführen. Die betroffenen Straßenflächen sind auf den als Anlage beigefügten Flurkarten in weiß dargestellt.

Gemäß § 12 Abs. 1 KV M-V bedarf die Aufnahme von Verhandlungen über Gebietsänderungsverträge eines Beschlusses der Gemeindevertretung mit der Mehrheit ALLER Mitglieder.

Die Amtsverwaltung Lützow-Lübstorf hat für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung Mühlen Eichsen eine korrespondierende Beschlussfassung vorbereitet. ???

Im Zuge des Verfahrens sind die betroffenen Ämter Gadebusch und Grevesmühlen-Land sowie der Landkreis Nordwestmecklenburg, wegen der möglichen Veränderung von Ämtergrenzen, anzuhören.

 

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Anlagen zur Vorlage